Internat. Feedback - Häusliche Gewalt
Im Folgenden haben wir einige Fundstellen zum Thema ausgewählt. Am Schluss der Originalzitate findet sich jeweils die Quellenangabe mit einem Link auf den Volltext, dem die Fundstelle entstammt.
«Unter Hinweis auf seine vorangegangenen abschliessenden Bemerkungen von 2003 fordert der Ausschuss den Vertragsstaat nachdrücklich auf, seine Bemühungen zur Beseitigung der
Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verstärken. Insbesondere fordert der Ausschuss den Vertragsstaat auf, so bald wie möglich ein umfassendes Gesetz gegen alle Formen von Gewalt
gegen Frauen einschliesslich häuslicher Gewalt zu erlassen. Ein solches Gesetz sollte alle Formen von Gewalt gegen Frauen unter Strafe stellen und gewährleisten, dass Frauen und Mädchen, die
Opfer von Gewalt sind, unverzüglich Zugang zu Rechtsmitteln und Schutz erhalten und dass die Täter strafrechtlich verfolgt werden. Ein solches Gesetz sollte auch zusätzliche Unterstützungsdienste einschliesslich Unterkünften für die Opfer sowie eine staatliche Finanzierung dieser Dienste vorsehen. Im Einklang mit seiner allgemeinen Empfehlung 19 fordert der Ausschuss zudem einen Ausbau der Fortbildung sowie Programme für Parlamentsmitglieder, Richterinnen und Richter sowie Justizbeamtinnen und -beamte und Amtsträger des öffentlichen Dienstes, insbesondere Strafvollzugs- und Gesundheitspersonal, damit gewährleistet ist, dass sie für alle Formen von Gewalt gegen Frauen sensibilisiert sind und den Opfern angemessene Hilfe
anbieten können. Der Ausschuss empfiehlt auch die Ausweitung öffentlicher Aufklärungskampagnen über alle Formen von Gewalt gegen Frauen. Der Ausschuss ersucht den Vertragsstaat,
Daten über die Verbreitung verschiedener Formen von Gewalt und die Anzahl von Anzeigen, Ermittlungen und Strafverfahren sowie über die entsprechenden Trends zu standardisieren.»
- Quelle: CEDAW 2009, Ziff. 28
- siehe auch: CESCR 2010, Ziff. 13
«Der Ausschuss drängt den Vertragsstaat zu erwägen, Artikel 50 des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer so abzuändern, dass seine praktische Wirkung beseitigt wird, welche Migrantinnen, die Opfer ehelicher Gewalt sind, keine andere Möglichkeit lässt, als in der Ehe zu verbleiben, wenn sie ihre Aufenthaltsbewilligung behalten möchten.»
- Quelle: CESCR 2010, Ziff. 15
«Der Ausschuss ist besorgt über die spezielle Situation der Ausländerinnen, welche von häuslicher Gewalt betroffen sind und deren Aufenthaltsbewilligung vom Zusammenwohnen mit dem Ehemann abhängig ist. Er fürchtet, dass die Angst vor einer Ausweisung diese Frauen daran hindert, Hilfe zu suchen oder Schritte in Richtung einer Trennung oder Scheidung einzuleiten.»
- Quelle: CEDAW 2003, Ziff.34
«Der Ausschuss anerkennt die Bemühungen der Schweiz, insbesondere auf rechtlicher Ebene, die Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, unter anderem auch mit der Einrichtung einer Gender-Health-Stelle, einer Fachstelle zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und der Weiterbildung des mit Gewalt konfrontierten Personals. Trotzdem ist er besorgt über das Ausmass der Gewalt gegen Frauen und Mädchen, einschliesslich der häuslichen Gewalt.»
- Quelle: CEDAW 2003, Ziff. 30
«Concernant la violence domestique- abroger les dispositions qui font perdre le permis B au conjoint étranger qui quitte le domicile d’un conjoint suisse violent, ou qui demande à bénéficier d’un service d’aide sociale.»
- Quelle: Europ. MR-Kommissar 2005, p. 50
Update: 02.08.2011


