Schule/Weiterbildung im Bereich internationaler Menschenrechte
Im Folgenden haben wir einige Fundstellen zum Thema ausgewählt. Am Schluss der Originalzitate findet sich jeweils die Quellenangabe mit einem Link auf den Volltext, dem die Fundstelle entstammt.
«Der Vertragsstaat soll Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle kantonalen und kommunalen Behörden sich den Rechten des Abkommens bewusst werden wie auch ihrer Pflicht, die Achtung dieser Rechte zu sichern.» (eigene Übersetzung)
- Quelle: CCPR 2001, Ziff. 6
«Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat: c) Für alle Berufsgruppen, die für und mit Kindern arbeiten, systematische und fortlaufende Schulungsprogramme über Menschenrechte, einschliesslich der Rechte des Kindes, zu entwickeln und anzubieten. Als anvisierte Berufsgruppen sind Bundes- und kantonale Parlamentarier, Richter, Rechtsanwälte, Personal, das mit dem Vollzug der Gesetze betraut ist, Beamte und staatliche Angestellte, Gemeindevertreter, Mitarbeiter von Institutionen und Einrichtungen für den Freiheitsentzug von Kindern, Lehrer und Gesundheitspersonal zu nennen.»
- Quelle: CRC 2002, Ziff. 20c
«Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat: b) die Polizeikräfte im Bereich der Menschenrechte von Kindern systematisch auszubilden.»
- Quelle: CRC 2002, Ziff. 31b
«Er [Der Ausschuss] empfiehlt Aufklärungskampagnen über die Konvention, die sich an Parlamentarierinnen, Gerichte sowie Juristinnen und Juristen richten.»
- Quelle: CEDAW 2003, Ziff. 21
«Sowohl in der Grundausbildung als auch in der Fortbildung der Polizei sollte mehr Gewicht auf eine faire und gleiche Behandlung aller Personen, auch der Ausländer, gelegt werden. Vor allem sollte mit eindeutig diskriminierenden Polizeipraktiken wie dem ohne ersichtlichen Anlass erfolgenden Anhalten und Durchsuchen von Angehörigen gewisser Gruppen von Minderheiten wie Schwarzafrikaner Einhalt geboten werden.»
- Quelle: ECRI 2003, Ziff. 35
- Vgl. auch: Doudou Diène Ziff. 96
Update: 10.09.2009


