Beschwerdestellen
Im Folgenden haben wir einige Fundstellen zum Thema ausgewählt. Am Schluss der Originalzitate findet sich jeweils die Quellenangabe mit einem Link auf den Volltext, dem die Fundstelle entstammt.
«Der Vertragsstaat sollte sicherstellen, dass in allen Kantonen
unabhängige Instanzen eingerichtet werden, mit der Befugnis, alle
Beschwerden über exzessive Gewaltanwendung und andere Missbräuche
durch die Polizei entgegenzunehmen und zu untersuchen. Die Befugnis
solcher Instanzen sollte ausreichen, um sicherzustellen, dass die
Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden, oder soweit angemessen,
ausreichenden Disziplinarstraffen unterzogen werden, um sie vor
künftigem Missbrauch abzuschrecken. Die Opfer sollen angemessen
entschädigt werden (Art. 7 des Abkommens).» (eigene Übersetzung)
- Quelle: CCPR 2001, Ziff. 11
- Bekräftigt 2009: CCPR 2009, Ziff. 14
«Der Ausschuss empfiehlt, dass der Vertragsstaat alle Kantone bei der Errichtung einer unabhängigen Stelle fördert, welche Beschwerden bezüglich Folter oder Misshandlung gegen Polizeibeamte entgegennimmt.» (eigene Übersetzung)
- Quelle: CAT 2005, Ziff. 5g
«Der Aussschuss empfiehlt dem Vertragsstaat...a) einen kindesgerechten Mechanismus in allen Kantonen zu schaffen, welcher Beschwerden von Misshandlungen durch Mitglieder der Vollzugsbehörden während der Haft, den Verhören und während des Polizeigewahrsams entgegen nimmt.»
- Quelle: CRC 2002, Ziff. 31a
«Behauptungen von polizeilicher Gewalt und übermässiger Gewaltanwendung gegen Personen ausländischer Herkunft anlässlich deren Festnahme oder deren Ausweisung stellen für den Ausschuss ebenfalls einen Grund der Besorgnis dar. Er stellt fest, dass zahlreiche Kantone über keine unabhängigen Mechanismen verfügen, die eine Ermittlung der Beschwerden bezüglich polizeilicher Gewalt ermöglichen, und dass hinsichtlich der Verantwortlichen nur selten Sanktionen verhängt werden. Der Mitgliedstaat sollte darüber wachen, dass in allen Kantonen unabhängige Organe eingerichtet werden, die für die Beschwerden gegen Polizeibeamte zuständig sind.»
- Quelle: CERD 2002, Ziff. 12
«ECRI ruft die Behörden dazu auf sicherzustellen, dass auf kantonaler Ebene Gremien zu Beratung von und Hilfeleistung für Opfer von Rassismus und Diskriminierung geschaffen und landesweit koordiniert werden.»
- Quelle: ECRI 2003, Ziff. 24
«ECRI empfiehlt, strenge Massnahmen gegen polieziliche Misshandlung von Angehörigen von Minderheiten zu treffen. Der erste Schritt dazu wäre die Schaffung eines Systems auf Bundes - und Kantonsebene zu Untersuchung behaupteter Fälle von Misshandlungen.»
- Quelle: ECRI 2003, Ziff. 33
«Concernant des institutions de défense des droits de l’homme - promouvoir la mise en place des médiateurs dans les cantons (et villes), dotés de mandats et de moyens leur permettant, entre autres, de s’occuper de personnes détenues et de demandeurs d’asile, y compris ceux qui ont fait l’objet d’une décision de NEM ou qui ont été déboutés ; réexaminer, dans un délai approprié, avec bienveillance la question de l’institution d’un médiateur fédéral ; créer une institution nationale indépendante pour la protection et la promotion des droits de l’homme.»
- Quelle: Europ. MR-Kommissar 2005, p. 51
Update: 27.12.2011


