Internat. Feedback - Rassismus

Die Feedbacks folgender Gremien beschäftigen sich integral mit dem Thema der rassistischen Diskriminierung:

Ausschuss gegen Rassismus CERD

UNO-Sonderberichterstatter über Rassismus

  • Mission to Switzerland
    Report by Mr. Doudou Diène, Special Rapporteur on contemporary forms of racism, racial discrimination, xenophobia and related intolerance, 30 January 2007 (pdf, 30 S.) 

Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI


Im Folgenden haben wir einige Fundstellen zum Thema ausgewählt. Am Schluss der Originalzitate findet sich jeweils die Quellenangabe mit einem Link auf den Volltext, dem die Fundstelle entstammt:


«Der Vertragsstaat sollte eine strenge Strafverfolgung gegen rassistische Aufwiegelung und Diskriminierung sicherstellen. Er sollte die Erweiterung des Mandats der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus in Erwägung ziehen, oder eine unabhängige Instanz für Menschenrechte schaffen, welche die Befugnis hat, eine Strafverfolgung in die Wege zu leiten (Art. 2 und 20 des Abkommens).» (eigene Übersetzung)

 

«Concernant le racisme et la xénophobie - signer et ratifier les instruments internationaux pertinents ; adopter une législation qui interdise et sanctionne la discrimination raciale dans les relations privées ; doter de moyens suffisants les instances chargées de la lutte contre la xénophobie et le racisme ; instaurer un système de monitoring efficace pour les incidents de nature raciste et leur répression; réprimer des campagnes publiques racistes et insultantes ; inculquer à la police le respect des personnes étrangères et créer des instances indépendantes et efficaces pouvant être saisies sans crainte de représailles pour enquêter sur des allégations de mauvais traitements et écarts de conduite de la part de policiers.»

 

«ECRI empfiehlt den Behörden, gezielt etwas zu unternehmen, um der Feindseligkeit gegenüber Schwarzafrikaner in der Schweiz und ihrer Benachteiligung entgegenzutreten. Besonders sollte darauf geachtet werden, dass öffentliche Amtsträger, insbesondere Polizisten, Angehörige dieser Gruppe nicht in irgendeiner Weiese benachteigen oder sie diskriminierend behandeln und bei der Bekämpfung des Drogenhandels und sonstiger strafbarer Handlungen nicht pauschal ganze Personengruppen vedächtigen oder diskriminieren. Wichtig ist, dass Verfahren wie Identitätskontrollen, Verbringung in Polizeigewahrsam und Leibesvisitationen - oft auf offener Strasse vorgenommen - nicht allein auf Grund der Hautfarbe des Betroffenen vorgenommen werden. Wie oben angeregt, sollten Vorkehrungen, etwa in Gestalt örtlicher Anlaufstellen, getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Opfer von Misshandlungen Beschwerden vorbringen können und dass unabhängige Stellen mit der ordnungsgemässen Überprüfung solcher Beschwerden beauftragt werden. In der Polizeiausbildung sollte auch verstärkt darauf dingewirkt werden, diskriminierende Vorgehensweisen der beschriebenen Art zu unterlassen.»

Update: 02.08.2010

© humanrights.ch / MERS - Hallerstr. 23 - CH-3012 Bern - Tel. +41 31 302 01 61