Internationales Feedback: Anti-Diskriminierungsgesetz

Im Folgenden haben wir einige Fundstellen zum Thema ausgewählt. Am Schluss der Originalzitate findet sich jeweils die Quellenangabe mit einem Link auf den Volltext, dem die Fundstelle entstammt.


«Der Vertragsstaat sollte sicherstellen, dass auf dem ganzen Staatsgebiet eine Gesetzgebung zum Schutz von Personen gegen Diskriminierung im privaten Sektor gemäss Art. 2 und 3 des Abkommens existiert.» (eigene Übersetzung)

 

«Der Sonderberichterstatter hat eine gewisse Schwäche der schweizerischen Gesetzgebung gegen die Diskriminierung im öffentlichen Recht und im Zivilrecht festgestellt, insbesondere was die Bereiche des Wohnens, der Arbeit und des Zugangs zu öffentlichen Orten angeht. Er findet, die schweizerische Gesetzgebung sollte in diesen Bereichen ausdrückliche und wirksame Normen gegen Diskriminierung und Rassismus beinhalten.» (eigene Übersetzung)

Update: 07.09.2010

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