Internationales Feedback: Anti-Diskriminierungsgesetz
Im Folgenden haben wir einige Fundstellen zum Thema ausgewählt. Am Schluss der Originalzitate findet sich jeweils die Quellenangabe mit einem Link auf den Volltext, dem die Fundstelle entstammt.
Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte CESCR
«Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, seinen Gesetzen zum Verbot der Diskriminierung wirksam Geltung zu verschaffen. Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss dem Vertragsstaat, die Verabschiedung einer umfassenden Anti-Diskriminierungsgesetzgebung zu erwägen, die im gesamten Staatsgebiet einheitlich vollstreckt wird. Der Ausschuss macht den Vertragsstaat diesbezüglich auf seinen allgemeinen Kommentar Nr. 20 aus dem Jahr 2008 zum Gebot der Nichtdiskriminierung in Bezug auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte aufmerksam.»
- Quelle: CESCR 2010, Ziff. 7
Menschenrechtsausschuss / Human Rights Committee CCPR
«Der Vertragsstaat sollte sicherstellen, dass auf dem ganzen Staatsgebiet eine Gesetzgebung zum Schutz von Personen gegen Diskriminierung im privaten Sektor gemäss Art. 2 und 3 des Abkommens existiert.» (eigene Übersetzung)
- Quelle: CCPR 2001, Ziff. 10
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UNO-Sonderberichterstatter über Rassismus
«Der Sonderberichterstatter hat eine gewisse Schwäche der schweizerischen Gesetzgebung gegen die Diskriminierung im öffentlichen Recht und im Zivilrecht festgestellt, insbesondere was die Bereiche des Wohnens, der Arbeit und des Zugangs zu öffentlichen Orten angeht. Er findet, die schweizerische Gesetzgebung sollte in diesen Bereichen ausdrückliche und wirksame Normen gegen Diskriminierung und Rassismus beinhalten.» (eigene Übersetzung)
- Quelle: Doudou Diène, Ziff. 91
- Weitere Fundstelle zum Thema: CERD 2002, Ziff. 16
Update: 24.05.2012


