Koordination zwischen Bund und Kantonen zur Umsetzung von internationalen Menschenrechten
Im Folgenden haben wir eine Fundstelle zum Thema ausgewählt. Am Schluss des Originalzitats findet sich die Quellenangabe mit einem Link auf den Volltext, dem die Fundstelle entstammt.
«Der Ausschuss unterstreicht, dass der Bundesrat die Hauptverantwortung für die Wahrnehmung aller Verpflichtungen des Vertragsstaates gemäss dem Übereinkommen trägt. Im Einklang mit seinen vorangegangenen abschliessenden Bemerkungen von 2003 empfiehlt der Ausschuss, dass der Vertragsstaat insbesondere durch wirksame Koordination die kohärente und konsequente Anwendung des Übereinkommens auf allen Ebenen und in allen Bereichen sicherstellt.»
- Quelle: CEDAW 2009, Ziff. 20
- Siehe auch: CEDAW 2009, Ziff. 10
- Weitere Fundstelle: CCPR 2009, Ziff. 6
«Der Ausschuss weist einmal mehr auf die Verantwortung der Bundesregierung der Schweiz für die Umsetzung des Übereinkommens hin. Der Vertragsstaat wird ersucht, eine pro-aktive Rolle zu spielen, indem er im Hinblick auf die vollständige Umsetzung des Übereinkommens gemäss Artikel 54 (1) der Bundesverfassung durch die Behörden in Kantonen und Gemeinden eine führende Rolle übernimmt. Der Bund sollte alle existierenden Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens nutzen und verstärken. Dazu gehört auch die Formulierung klarer Menschenrechtsvorgaben für die Kantone und Gemeinden.»
- Quelle: CERD 2008, Ziff. 8
«Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, einen angemessenen und dauerhaften nationalen Mechanismus zur Umsetzung der Konvention zu etablieren, welcher für die Koordination auf Bundesebene, zwischen Bund und Kantonen und zwischen den einzelnen Kantonen besorgt ist.»
- Quelle: CRC 2002, Ziff. 12
- Weitere Fundstelle zum Thema: Doudou Diène, Ziff. 89
Update: 26.02.2010


