Fehlende nationale Menschenrechtsinstitution

Im Folgenden haben wir eine Fundstelle zum Thema ausgewählt. Am Schluss des Originalzitats findet sich die Quellenangabe mit einem Link auf den Volltext, dem die Fundstelle entstammt.

Ausschuss gegen die Folter CAT

«Der Vertragsstaat sollte die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution mit umfassenden Kompetenzen im Bereich der Menschenrechte in Erwägung ziehen, welche bei der Koordination und der Umsetzung der Menschenrechtspolitik sowie der Umsetzung der Empfehlungen mitwirken könnte, und diese mit den erforderlichen finanziellen und personellen Mitteln ausstatten, damit sie ihre Aufgaben entsprechend den Pariser Prinzipien (Resolution 48/134 der Generalversammlung) wahrnehmen kann.»

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Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte CESCR

«Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, (...) die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution mit einem breiten Mandat auf dem Gebiet der Menschenrechte zu erwägen, das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einschliesst, und sie mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten. Zwar erkennt der Ausschuss an, dass der Beschluss des Vertragsstaates zur Durchführung eines Pilotprojekts zur Schaffung eines “spezialisierten Zentrums für Menschenrechte” in Universitäten während fünf Jahren einen wesentlichen ersten Schritt darstellen könnte, er ruft dem Vertragsstaat jedoch in Erinnerung, dass dies kein akzeptabler Ersatz für eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution ist, die in vollem Einklang mit den Pariser Grundsätzen steht.»

 

 

Ausschuss gegen die Diskriminierung der Frau CEDAW

«Der Ausschuss ersucht um ausführlichere Informationen über die Durchführung und das Ergebnis des Pilotprojekts und über die Fortschritte auf dem Weg zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution im nächsten periodischen Bericht.»

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Ausschuss gegen Rassismus CERD

«Der Ausschuss ersucht den Vertragsstaat einmal mehr, eine finanziell und personell ausreichend dotierte unabhängige Menschenrechtsinstitution im Sinne der Pariser Grundsätze (Resolution 48/134 der Generalversammlung vom 20. Dezember 1993) zu schaffen.»

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Ausschuss für die Rechte des Kindes CRC

«Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, eine bundesstaatliche, unabhängige Menschenrechtsinstitution einzurichten, die im Einklang mit den Prinzipien von Paris betreffend Status nationaler Institutionen für die Promotion und den Schutz der Menschenrechte (Generalversammlungsresolution 48/134) steht. Deren Aufgabe soll die Überwachung und Evaluierung der Fortschritte in der Umsetzung der Konvention sein. Sie soll für Kinder zugänglich und befugt sein, Beschwerden über die Verletzung von Kinderrechten entgegenzunehmen, diese in kindergerechter Art und Weise zu überprüfen und wirksam zu verfolgen.»

Update: 24.05.2012

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