Resolution der UNO-Menschenrechtskommission zu Nepal

Die UNO-Menschenrechtskommission hat am 20. April 2005 eine Resolution zu Nepal verabschiedet. Der Text war von der Schweiz eingebracht worden. Die Regierung Nepals wird aufgefordert, künftig aussergerichtliche Hinrichtungen, sexuelle Gewalt und willkürliche Inhaftierungen zu verhindern.

Eine Woche zuvor hatte die Regierung in Kathmandu der Stationierung von UNO-Menschenrechtsbeobachtern zugestimmt. Diese Konzession war die Voraussetzung dafür, dass die Schweiz eine ursprünglich schärfer gefasste Resolution abgemildert hatte. «Wir arbeiten mit, nicht gegen Nepal,» sagte Blaise Godet, der Schweizer UNO-Botschafter in Genf, laut einem Bericht von swissinfo. Er betonte, dass die Schweiz auch bereit sei, den nepalesischen Behörden und Rebellen der maoistischen CPN (nepalesische kommunistische Partei) ihre guten Dienste anzubieten.

Gemäss dem Nepalesen Schambhu Ram Simkhada, ehemaliger Diplomat und Forscher am Genfer Hochschulinstitut für Internationale Studien (HEI), ist die Tragweite des Abkommens zwischen der UNO und Nepal noch nicht zu erkennen. Vermutlich wird das Abkommen den Konflikt nicht sofort lösen. «Aber eine bessere Respektierung der Menschenrechte, das Ende des Notstands und mehr Freiheiten für die Bevölkerung könnten die Wiederaufnahme des politischen Prozesses zur Lösung des Problems in Nepal fördern», glaubt Simkhada.

Update: 20.04.2005

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