Internationaler Schutz gegen Verschwindenlassen: Kantone befürchten Mehrkosten

Der Bundesrat soll die Ratifikation des internationalen Übereinkommens über das Verschwindenlassen zügig vorbereiten. Der Ständerat hiess Anfang März 2011 als Zweitrat und im Einklang mit dem Bundesrat eine entsprechende Motion stillschweigend gut. Das Übereinkommen erfordert einige landesrechtliche Anpassungen. Wie nun erstmals bekannt wurde, ist der vom Bundesrat vorgeschlagene Weg zur rechtlichen Umsetzung jedoch bei der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) auf Widerstand gestossen.

Kantone gegen neues nationales Register

Der Nationalrat hatte bereits im November 2009 mit der Motion von Brigitta Gadient (BDP, GB), die er mit deutlicher Mehrheit überwies, Druck für eine Ratifizierung gemacht. Der Bundesrat bekräftigte mehrmals, dass die Ratifizierung des Abkommens ein wichtiges Ziel sei, informierte aber nie über den Verlauf der Gespräche mit den Kantonen. Wie den Erläuterungen des zuständigen Kommissionssprechers im Ständerat zu entnehmen war, stellen sich die KKJPD und eine Minderheit der Kantone gegen eine Ratifizierung. Dem Vernehmen nach hat sich aber eine Mehrheit der Kantone im Rahmen einer fachtechnischen Befragung positiv zu einer Ratifizierung geäussert.

Zuständig bei der KKJPD ist derzeit offenbar ein Neunerausschuss, der sich mit dem Strafvollzug und dem Anstaltswesen beschäftigt. Dieser habe die Kommission des Ständerates in einem Brief darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht im Vollzug Probleme für die Kantone entstehen würden. Die KKJPD machte gemäss dem Kommissionssprecher klar, sie würde zwar die Stossrichtung unterstützen, aber sie sei der Meinung, man solle das Übereinkommen nicht ratifizieren, weil es Vollzugsprobleme gebe. Dabei hätten sie auf die Registerführung, auf den Informationszugang, auf das Beschwerderecht und auf die Beschwerdelegitimation verwiesen.

Bundesrätin Micheline Calmy-Rey bestätigte die Darstellung des Kommissionssprechers indirekt und präzisierte, dass die KKJPD insbesondere Mehrkosten im Zusammenhang mit einer Registerführung befürchte. Die Konvention empfiehlt ein zentrales Register, in welchem alle Personen, denen die Freiheit entzogen ist, registriert werden. Gemäss der Aussenministerin hatte der Bundesrat die Einführung eines zentralen Registers nach einer entsprechenden Motion in Erwägung gezogen, dann aber abgelehnt. Ein solches Register werde von der Konvention nicht unbedingt gefordert, sagte die Aussenministerin im Rat.

Der Kommissionsprecher signalisierte, dass im Parlament Widerstand erwachsen werde, wenn die diesbezüglichen Einwände der Kantone nicht berücksichtigt würden. Schliesslich stimmte der Ständerat der Motion Gadient einstimmig und ohne weitere Diskussion zu.

«Nicht zu rechtfertigende Menschenrechtsverletzung»

Am 23. Dezember 2010 war das internationale Übereinkommen zum Schutz vor gewaltsamem Verschwindenlassen in Kraft getreten. Bereits haben 23 Staaten (Stand 9.3.2011) die Konvention der UNO aus dem Jahre 2006 ratifiziert. Seit 1980 sind gemäss Angaben der UNO vom Dezember 2010 weltweit 52'000 Personen in 90 Ländern Opfer von gewaltsamem Verschwindenlassen geworden. Von diesen verschwundenen Personen konnte ein Grossteil niemals aufgefunden werden und die Täter blieben unbekannt und kamen ungestraft davon. Die weltweite Verbreitung des Verschwindenlassens sowie der Umstand, dass viele Täter strafrechtlich nicht verfolgt werden, sind für Menschenrechtsorganisationen schon lange ein Thema. 2006 hatte die internationale Gemeinschaft mit der Schaffung der Konvention über das Verschwindenlassen endlich beschlossen, die Notwendigkeit einer Bekämpfung dieses Menschenrechtsverbrechens anzuerkennen.

Die Schweiz sah die Unterzeichnung leider lange nicht als dringlich an, weshalb Parlamentarier/innen und die Zivilgesellschaft in den vergangenen Jahren Druck erzeugten. Im Dezember 2010 hatte der Bundesrat endlich entschieden, die Ratifizierung einzuleiten. «Jedes Verschwindenlassen gilt als nicht zu rechtfertigende Menschenrechtsverletzung», schrieb der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 10. Dezember 2010. Das schweizerische Rechtssystem werde dem zentralen Anliegen des Übereinkommens – Nulltoleranz gegenüber Fällen des Verschwindenlassens – bereits gerecht. Dennoch seien zahlreiche Gesetzesänderungen nötig, um den Anforderungen des Übereinkommens zu genügen. Das EDA erarbeite nun zusammen mit dem EJPD eine entsprechende Gesetzesbotschaft. Dabei werde auch geprüft, ob die Schweiz Vorbehalte anbringen werde. Ein entsprechender Bericht des Bundesrats und die Vernehmlassung wurden für November 2011 in Aussicht gestellt.

Am 19. Jan. 2011 hat die Schweiz die Konvention unterzeichnet. Bis die Schweiz ratifiziert und dem Abkommen beitritt, dürften noch Jahre vergehen. Denn Parlament und Bundesrat werden die Ratifizierung erst beschliessen, wenn die angekündigten Gesetzesrevisionen unter Dach sind.

Dokumentation

Update: 09.03.2011

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