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Resultate des UPR 2008 zur Schweiz: Übersicht

Der UNO-Menschenrechtsrat in Genf hat am 12. Juni 2008 das erste Überprüfungsverfahren (UPR) zur Schweiz abgeschlossen. Von den 31 Empfehlungen seitens Mitgliedsstaaten des Menschenrechtsrats an die Schweiz hat der Bundesrat 20 Empfehlungen akzeptiert und 11 Empfehlungen zurückgewiesen, wovon er drei in die unverbindliche Form einer freiwilligen Verpflichtung umgewandelt hat.

Im Folgenden geben wir eine Übersicht über die akzeptierten und zurückgewiesenen Empfehlungen an die Schweiz. In Klammern steht jeweils der Mitgliedsstaat des Menschenrechtsrats, von dessen Vertreter/in die Empfehlung stammt. Unsere Übersetzung basiert auf dem Wortlaut der entsprechenden UNO-Dokumente.

Akzeptierte Empfehlungen

  • Fortsetzung der Bemühungen um Prävention und Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit (Algerien).
  • Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Konvention gegen Folter (Mexiko, Grossbritannien) und Schaffung eines nationalen Überwachungsmechanismus (Mexiko).
  • Vollständige, systematische und kontinuierliche Integration einer Gender-Perspektive in den Follow up-Prozess zum UPR (Slowenien).
  • Weitere Konsultation von Stakeholders im Follow up-Prozess zum UPR (Grossbritannien).
  • Nötige Schritte unternehmen für die Prävention von gewalttätigen Vorfällen mit rassistischen oder fremdenfeindlichen Untertönen, ausgeübt von Sicherheitskräften gegenüber Ausländern/-innen, Migranten/-innen und Asylsuchenden, und nötige Schritte unternehmen, damit die Täter vor Gericht kommen (Nigeria).
  • Die Bemühungen fortsetzen, eine gender-neutrale Sprache zu verwenden (Kanada).
  • Förderung einer internen Analyse zur Verträglichkeit des neuen Asylgesetzes mit den internationalen Menschenrechten (Brasilien).
  • Die Schaffung einer nationalen Frauenkommission in Betracht ziehen, um eine ganzheitliche Betrachtung von frauenspezifischen Angelegenheiten auf nationaler Ebene zu erreichen (Indien).
  • Massnahmen ergreifen, um die bestehenden Mechanismen im Kampf gegen die rassistische Diskriminierung zu verstärken (Ägypten).
  • Garantieren, dass die Aufenthaltsbewilligung Opfern von häuslicher Gewalt nur im Rahmen eines Verfahrens entzogen werden kann, in welchem die Zumutbarkeit des Entzugs der Aufenthaltsbewilligung für die betroffenen Frauen und deren Kinder sorgfältig abgeklärt wurde (Kanada).
  • Das Beschwerderecht gegen ablehnende Einbürgerungsentscheide garantieren (Kanada).
  • Minderjährige Inhaftierte in allen Formen des Freiheitsentzugs anders behandeln als die Erwachsenen (Kanada).
  • Der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beitreten (Mexiko).
  • Die Internationale Konvention über den Schutz vor dem Verschwinden lassen unterzeichnen (Frankreich).
  • Die Entwicklungshilfe ausbauen, um zur Umsetzung des Rechts auf Entwicklung und der Milleniumsziele beizutragen (Kuba).
  • Vertiefte Bekämpfung der Ursachen von Diskriminierung, insbesondere von ausländischen Migrantinnen, durch eine Beseitigung von gesetzlichen und systematischen Hindernissen für die Ausübung gleicher Rechte (Slowenien).
  • Massnahmen, welche verhindern, dass Migrantinnen, die Opfer von häuslicher Gewalt oder Frauenhandel geworden sind, und die darüber den Behörden berichten, Gefahr laufen, wegen dieser Berichterstattung ausgeschafft zu werden (Slowenien).
  • Die Bemühungen stärken, um gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu garantieren, insbesondere für Frauen, welche Minderheiten angehören (Niederlande).
  • In Bezug auf Frauen- und Mädchenhandel und sexuelle Ausbeutung eine Strategie entwickeln, welche Massnahmen der Prävention, Strafverfolgung und internationalen Zusammenarbeit enthält (Iran).
  • Das explizite Verbot von allen Praktiken von Körperstrafen gegen Kinder in Erwägung ziehen (Italien).

Nur als «freiwillige Verpflichtung» akzeptierte Empfehlungen

  • Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution gemäss den Pariser Prinzipien (Algerien, Indien, Kanada, Philippinen, Grossbritannien, Deutschland, Jordanien, Marokko).
  • Dem ersten Zusatzprotokoll (Individualbeschwerdeverfahren) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte beitreten (Brasilien).
  • Das Zusatzprotokoll zum Internationalen Übereinkommen gegen die Diskriminierung der Frau ratifizieren (Deutschland, Brasilien, Mexiko).

Abgelehnte Empfehlungen

  • Gesetzliche oder andere Massnahmen ergreifen, damit die Menschenrechte von den Gerichtsbehörden frühzeitig berücksichtigt werden, insbesondere während der Ausarbeitung von Volksinitiativen, um deren Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen zu gewährleisten (Belgien).
  • Ein Gesetz schaffen, das den Aufruf zu rassistischem oder religiösem Hass verbietet, in Übereinstimmung mit dem Art. 20 Abs. 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Ägypten).
  • Minderheiten für die Polizei rekrutieren und eine Stelle schaffen, welche in Fällen von ungerechtfertigter Polizeigewalt ermittelt (Kanada).
  • Rückzug des Vorbehalts zu Art. 4 des UNO-Übereinkommens gegen rassistische Diskriminierung (Kuba).
  • Die Bundesgesetzgebung sollte einen Schutz gegen alle Formen der Diskriminierung anstreben, insbesondere auch aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität (Niederlande).
  • Zusätzliche Schritte unternehmen, um sicher zu stellen, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht diskriminiert werden (Grossbritannien).
  • Die Vorbehalte zum UNO-Übereinkommen gegen die Diskriminierung der Frau zurückziehen (Deutschland).
  • Die Internationale Wanderarbeiter-Konvention ratifizieren (Algerien, Ägypten, Philippinen, Guatemala).
  • Die Justiziabilität der ökonomischen, sozialen und kulturellen Menschenrechte auf der Ebene der nationalen Rechtsprechung realisieren (Ägypten).