Individualbeschwerdeverfahren Art. 14 CERD

Nach längerem Zögern hat die Schweiz im Juni 2003 den Art. 14 CERD ratifiziert. Mit der Anerkennung des Individualbeschwerdeverfahren anerkennt die Schweiz die Zuständigkeit des internationalen Ausschusses zur Beseitigung jeglicher Form von Rassendiskriminierung, Mitteilungen betreffend vermuteter und nicht behobener Diskriminierung aufgrund der Rasse, Hautfarbe und Abstammung von Einzelpersonen oder Personengruppen entgegen zu nehmen und zu erörtern.

Vorgeschichte der Anerkennung des Individualbeschwerdeverfahrens durch die Schweiz

Die Botschaft des Bundesrates (pdf, 22 S.) vom 29. August 2001 (BBl 2001 5927) leitete den Prozess des Beitritts zum Individualbeschwerdeverfahren nach Art. 14 ein. Die Vorlage war längere Zeit in den Eidgenössischen Räten. Nachdem der Nationalrat am 10. Dez. 2001 die Vorlage deutlich angenommen hatte, machte die aussenpolitische Kommission des Ständerats eine Kehrtwendung, indem sie für Nicht-Eintreten plädierte. Der Ständerat hat schliesslich am 13. Juni 2002 Rückweisung an die Kommission beschlossen, mit einem detaillierten Auftrag zur Neuprüfung. In der März-Session 2003 hat der Ständerat schliesslich dem Art. 14 überraschend deutlich zugestimmt. Mit Datum vom 19. Juni 2003 ist die Erklärung der Schweiz, das Individualbeschwerdeverfahren von Art. 14 anzuerkennen, in Kraft getreten.

Update: 08.11.2010

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