Frauenrechtskonvention: Individualbeschwerderecht

SR 0.108.1 (AS / RO 2009 265)
In Kraft für die Schweiz seit: 29. Dezember 2008
Botschaft vom 29. November 2006 (BBl 2006 9787)

Die Schweiz hat das Fakultativprotokoll über ein Individualbeschwerdeverfahren vom 6. Oktober 1999 am 29. September 2008 ratifiziert. Durch das Fakultativprotokoll werden Einzelpersonen ermächtigt, Beschwerden über Verletzungen der in dem Übereinkommen niedergelegten Rechte an den UNO-Frauenrechtsausschuss zu richten. Allerdings müssen dafür erst einmal die nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft werden. Der Ausschuss kann sodann von sich aus Untersuchungen veranlassen, wenn zuverlässige Hinweise auf schwere oder systematische Verletzungen einzelner Rechte durch einen Vertragsstaat vorliegen.

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Update: 04.11.2010

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