Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie
vom 25. Mai 2000 (Inkrafttreten: 18. Januar 2002)
SR 0.107.2 (AS 2006 5441)
Beitritt der Schweiz: 19. September 2006
In Kraft für die Schweiz seit: 19. Oktober 2006
Botschaft vom 11. März 2005: BBl 2005 2807
Im Zusammenhang mit der Ratifikation des Fakultativprotokolls betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie wurde der Strafgesetzbuch-Artikel betreffend Menschenhandel revidiert. Bisher stand lediglich der Menschen- bzw. Kinderhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung unter Strafe. Neu ist nun auch der Menschenhandel, der dem kommerziellen Organhandel und der Zwangsarbeit dient, unter Strafe gestellt.
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Fakultativprotokolls vom 25. Mai 2000 (pdf, 4 S.)
Update: 02.09.2011


