Übereinkommen über die Rechte des Kindes - Umsetzung in der Schweiz
SR 0.107 (AS / RO 1998 2053)
Beitritt der Schweiz: 24. Februar 1997
In Kraft für die Schweiz seit: 26. März 1997
Botschaft vom 29. Juni 1994: BBl / FF 1994 V 1
Zum Abkommen
Dokumentation zu Inhalt, Vertragsstaaten und Kontrollorgan auf humanrights.ch:
- Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Vom 20. November 1989 (Inkrafttreten: 2. September 1990)
Vorbehalte
Die Schweiz hatte bei der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention 1997 zu fünf Bestimmungen sieben Vorbehalte geltend gemacht.
Berichterstattung durch die Schweiz
Bislang hat der Ausschuss für die Rechte des Kindes den ersten Berichte der Schweiz überprüft. Der zweite Bericht wäre im Jahre 2007 fällig gewesen.
Fakultativprotokolle
Die Schweiz hat das Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, sowie das Fakultativprotokolls betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie ratifiziert.
Kontaktpersonen für die Berichterstattung
- Bundesverwaltung:
Anne Girardet, Direktion für Völkerrecht (EDA), Sektion Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht, Tel. 031 322 47 93
- Kontakt für den NGO-Bericht:
Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Koordinationsstelle, Michael Marugg
Hallerstrasse 23, 3012 Bern
E-Mail
Tel. +41 31 301 92 74
Update: 01.12.2011


