Internationale Konvention zum Schutz von Personen gegen das Verschwindenlassen

Das Übereinkommen, das am 20. Dezember 2006 von UN-Generalversammlung verabschiedet wurde, ist als rechtsverbindliches Instrument gegen das Verschwindenlassen von Personen konzipiert.

Der Bundesrat hat die Konvention mit Datum vom 19. Januar 2011 unterzeichnet.

Update: 13.03.2012

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