Internationale Konvention zum Schutz von Personen gegen das Verschwindenlassen
Das Übereinkommen, das am 20. Dezember 2006 von UN-Generalversammlung verabschiedet wurde, ist als rechtsverbindliches Instrument gegen das Verschwindenlassen von Personen konzipiert.
Der Bundesrat hat die Konvention mit Datum vom 19. Januar 2011 unterzeichnet.
Update: 13.03.2012


