Von der Schweiz nicht ratifizierte UNO-Menschenrechtskonventionen
In einer tabellarischen Übersicht (pdf, 3 S.) finden Sie eine Liste mit den wichtigsten weltweiten Menschenrechtsabkommen und dem jeweiligen Ratifizierungsstand der Schweiz .
Nachstehend erhalten Sie einige inhaltliche Angaben zu jenen Menschenrechtsinstrumenten der UNO, welche die Schweiz bisher nicht ratifiziert hat.
Internationale Konvention zum Schutz von Personen gegen das Verschwindenlassen
Das Übereinkommen, das am 20. Dezember 2006 von UN-Generalversammlung verabschiedet wurde, ist als rechtsverbindliches Instrument gegen das Verschwindenlassen von Personen konzipiert. Weitere Informationen zur Konvention gegen das Verschw...
Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen
Am 13. Dezember 2006 hat die UNO-Generalversammlung die Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen gutgeheissen. Die Konvention basiert auf den bestehenden internationalen Menschenrechtsabkommen und garantiert deren Anwendung a...
Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer/innen und ihrer Familienangehörigen
Bis heute hat die Schweiz das UNO-Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer/innen und ihrer Familienangehörigen weder unterzeichnet noch ratifiziert. Zum Abkommen Dokumentation zu Inhalt, Vertragsstaaten, Ko...
Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte
vom 19. Dezember 1966 (Inkrafttreten: 23. März 1976)
(Individualbeschwerderecht)
Der Bundesrat hat die Ratifizierung des Fakultativprotokolls verschiedentlich als wünschbar bezeichnet. Konkrete Massnahmen zur Einleitung des Ratif...


