Fakultativprotokolle zum Pakt II - Umsetzung durch die Schweiz
Zweites Fakultativprotokoll: Abschaffung der Todesstrafe
vom 15. Dezember 1989 (Inkrafttreten: 11. Juli 1991)
SR 0.103.22 (AS / RO 1994 2201)
Beitritt: 16. Juni 1994
In Kraft für die Schweiz seit: 16. September 1994
Botschaft vom 3. Februar 1993: BBI FF 1993 I 995/943/787
Dieser Vertrag wurde von der Schweiz nach der am 1. September 1992 erfolgten Abschaffung der Todesstrafe im Militärstrafrecht ratifiziert.
Erstes Fakultativprotokoll: Individualbeschwerdeverfahren
Die Schweiz hat das Erste Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bis heute nicht ratifiziert. Im Bericht des Bundesrats über die Legislaturplanung 1999 - 2003 vom 1. März 2000 fand sich die Absicht, dem Parlament eine Botschaft zur Ratifikation des Fakultativprotokolls zu unterbreiten. Die nachfolgenden Legislaturberichte des Bundesrats führen dieses Ziel jedoch nicht mehr auf.
Das Protokoll ist von 112 Staaten ratifiziert worden, darunter, mit wenigen Ausnahmen, alle europäischen Staaten.


