Menschenrechte im Alter - Einführung in die Thematik
Der ältere Mensch weist gegenüber der jüngeren, arbeitenden Bevölkerung eine besondere Verletzbarkeit auf, weshalb er besonderen Schutzes bedarf. Durch die zunehmende Abhängigkeit von Drittpersonen im Alter steigt die Gefahr, dass die Grundbedürfnisse des älteren Menschen nicht befriedigt werden oder die Umwelt ihre Machtposition ausnutzt, den älteren Menschen vernachlässigt oder ihn gar mit aktiver Gewalt bedroht.
Die nicht einfache Aufgabe den spezifischen Problemen der sehr heterogenen Gruppe älterer Menschen gerecht zu werden und entsprechende Menschenrechtsstandards als Antwort darauf auszuarbeiten, hat auf internationaler Ebene verschiedene Organisationen beschäftigt. Bereits 1933 befasste sich die Internationale Arbeiterorganisation (ILO) mit Fragen der Altersversicherung. Neben der ILO beschäftigten sich auch die UNO und der Europarat mit Menschenrechtsnormen für ältere Menschen, insbesondere im sozialen Bereich. Etwas weniger lange ist die Gruppe älterer Menschen bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein Thema.
Für die Schweiz fallen vor allem zwei Brennpunkte für Menschenrechte im Alter auf: Die Sozialrechte, welche bei älteren Personen, die häufig nicht mehr im Erwerbsleben tätig sind, von besonderer Bedeutung sind sowie das Diskriminierungsverbot. Altersdiskriminierung ist ein in der Schweiz noch wenig erforschtes Gebiet, das gerade in den vergangenen Jahren an Beachtung gewonnen hat.
Zu guter Letzt geht dieses Themendossier auf einige zentrale Problembereiche im Zusammenhang mit der älteren Bevölkerung ein. Es sind dies die Armut, die Gewalt, die Bevormundung sowie die Demenz und andere psychischen Erkrankungen.
Update: 07.07.2009


