Bevormundung
Der Anspruch auf Respektierung der Menschenwürde und Autonomie bleibt auch bei zunehmend eingeschränkter Autonomiefähigkeit des älteren Menschen bestehen. Dies ist eine zentrale Forderung der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) in ihren medizinisch-ethischen Richtlinien zur Behandlung und Betreuung von älteren, pflegebedürftigen Menschen vom Mai 2004. Die Würde, die Privatsphäre und die Intimsphäre der älteren Person müssten auch dann respektiert werden, wenn diese pflegebedürftig sei, nicht mehr urteilsfähig oder unter psychischen Störungen leide.
Es müsse insbesondere darauf geachtet werden, dass die ältere Person ihren Willen äussern kann, dass sie den Umständen entsprechend ausreichend Zeit für wichtige Entscheidungen hat und dass sie Entscheidungen ohne Druck fällen kann. Ohne die freie Einwilligung der urteilsfähigen, informierten älteren Person dürfen keine medizinischen Massnahmen durchgeführt werden.
Die Frage der Menschenwürde und Autonomie ist bei der Sterbehilfeproblematik von grosser Bedeutung.
Weitere Informationen
- Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende
Medizinisch-ethische Richtlinien der SAMW, Nov. 2004 (pdf, 10 S.)
Update: 04.03.2009


