«Selbständig bleiben heisst nicht diskriminiert werden»

Die terzStiftung, welche sich für Selbständigkeit und Sicherheit vor und nach der Pensionierung einsetzt, hat ein Magazin zum Thema «Altersdiskriminierung» publiziert. Auf einem Blog motiviert die Organisation zum Meinungsaustausch darüber.

Mit dem Älterwerden können Alterslimiten auftreten, die eine Form von Diskriminierung sind. Für deren Bekämpfung setzt sich die terzStiftung ein. Eine solche Alterslimite zeigt sich etwa im Arbeitsalltag, wenn ältere Arbeitnehmende nicht von Weiterbildungsangeboten profitieren können. Im terzMagazin hält Dr. Thomas Meyer (Leiter Wissenschaft der terzStiftung) fest, dass ältere Arbeitnehmende statistisch gesehen tatsächlich seltener zu Fortbildungskursen geschickt werden. Das sei diskriminierend, denn die Lernfähigkeit ende nicht mit dem 50. Lebensjahr. Gemäss dem Autor liegen dazu zahlreiche unwiderlegbare Studien vor. Desweiteren zeige sich Altersdiskriminierung im Arbeitsleben bei zwangsweisen Frühpensionierungen. Auch diese seien diskriminierend, sie entwerteten Erfahrungswissen und schätzten Loyalität zu gering ein. Das in der Bundesverfassung unter Artikel 8 festgeschriebene Verbot der Altersdiskriminierung müsse konsequent durchgesetzt werden.

Update: 19.02.2010

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