Eine Beurteilung durch Nichtregierungsorganisationen 

1998 haben sich zahlreiche Nichtregierungsorganisationen in einem Schattenbericht zum «Ersten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte» von 1996 geäussert. Im Bereich Existenzsicherung älterer Menschen stellten sie mehrere kritische Punkte fest:

  • Ehemals teilzeitarbeitende ältere Frauen werden von der privaten Altersversicherung finanziell nur ungenügend geschützt
  • Die Wohnsituation in Heimen, insbesondere in Alterswohneinrichtungen, wird im Bericht bei der Betrachtung der Wohnsituation in der Schweiz nicht berücksichtigt. Die Verträglichkeit der genannten Institutionen für ältere Menschen und Behinderte könnte durchaus geprüft werden.
  • Ein allgemein oberes Alterslimit beim Zugang zu gesundheitlichen Diensten und Massnahmen sollte unzulässig sein, auch für Operationen und Organtransplantationen. Dies lässt sich auch medizinisch begründen: Das Alter ist bloss einer unter anderen Indikatoren, welche auf die Rehabilitationschancen schliessen lässt.
  • Die Rechte auf angemessene Pflege dementer Patienten/-innen sind trotz zahlreicher entsprechender Gesundheitseinrichtungen nicht automatisch garantiert. Ihre Interessen sollten durch eine wenn möglich von ihnen ausgewählte Vertrauensperson vertreten werden, auch hinsichtlich medizinischer Behandlungen, Operationen und palliativer Medizin. Patientenverfügungen sind in der Praxis keine Lösung, da oftmals viel Zeit bis zur aktuellen Entscheidung vergeht.

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Update: 27.02.2009

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