Menschenrechte im Alter: Internationale Standards - Überblick

Die Rechte älterer Menschen sind durch die zentralen universellen Menschenrechtsverträge wie dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) sowie dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Pakt II) von 1966, der Antirassismuskonvention von 1965, der Antifolterkonvention von 1984, der Wanderarbeitnehmerkonvention von 1990 sowie, betreffend ältere Frauen, durch die Frauenrechtskonvention von 1979 geschützt. Dies gebieten die mehr oder weniger in allen Verträgen gleichlautend formulierten Diskriminierungsverbote. Danach haben die Vertragsstaaten alle anerkannten Rechte zu achten und sie allen in seinem Gebiet befindlichen und seiner Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen ohne Unterschied zu gewährleisten (siehe zum Beispiel Art. 2 Pakt I und Pakt II sowie insbesondere das allgemeine Diskriminierungsverbot in Art. 26 Pakt II). Das Alter wird zwar regelmässig nicht explizit als verpöntes Diskriminierungsmotiv erwähnt. Diskiminierung aufgrund des Alters ist aber ebenfalls verboten. Die Aufzählungen sind lediglich exemplarisch.

Ein spezieller Menschenrechtsvertrag über die Rechte älterer Menschen, wie er zum Beispiel für die Gruppe der Kinder in der Kinderrechtskonvention von 1989 oder in der Wanderarbeitnehmerkonvention von 1990 für die Gruppe der Migranten/-innen erarbeitet wurde und in welchen sich die allgemeinen Menschenrechte für die jeweilige Gruppe detailliert wiederfinden, existiert bis heute weder auf universeller, noch auf regionaler Ebene.

Eines der zentralen – nicht verbindlichen - Dokumente, in welchem erstmals die wichtigsten Rechte älterer Menschen festgehalten und bekräftigt wurden, stellen die UNO-Prinzipien für ältere Menschen von 1991 dar.

Im Jahr 2006 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte eine mustergültige Studie zum Recht auf Pflege und zum Recht auf menschenwürdige Unterkunft für Pflegebedürftige veröffentlicht, welche sowohl die völkerrechtlichen Vorgaben wie auch die Umsetzung dieser Vorgaben in Deutschland beschreibt:

Update: 16.08.2010

© humanrights.ch / MERS - Hallerstr. 23 - CH-3012 Bern - Tel. +41 31 302 01 61