Massnahmen gegen Diskriminierung

Die Verabschiedung von Rechtsvorschriften ist nur ein Teil der Aktivitäten zur Bekämpfung von Diskriminierung in der EU. Um einen Wandel in der Einstellung und im Verhalten erreichen zu können, hat die Europäische Gemeinschaft auf der Basis des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen zwischen 2001 – 2006 auch positive Massnahmen ergriffen. Das Aktionsprogramm fördert und ergänzt Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung direkter oder indirekter Diskriminierung. Es umfasst Massnahmen in Bezug auf alle in Art. 13 EGV aufgeführten Diskriminierungsgründe mit der Ausnahme der Diskriminierung des Geschlechts, welche in einem eigenen Programm erfasst ist.

Datenerhebung zur Diskriminierung

Das Sammeln von Daten zur Erfassung des Umfangs und der Auswirkungen von Diskriminierungen in der EU bildet einen wesentlichen Bestandteil des Aktionsprogramms. Mit dieser Methode kann die Effektivität der Politik und Praxis der Europäischen Kommission in diesem Bereich erfasst und Ungleichheiten aufgezeigt und analysiert werden.

Kampagne gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz

«For Diversity - Against Discrimination» ist eine Informationskampagne der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und ist in enger Zusammenarbeit mit den EU-Regierungen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Nichtregierungsorganisationen entwickelt worden.

Weitere Informationsquellen

Weitere Aspekte des Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaften zur Bekämpfung von Diskriminierung (2001-2006) sind auf der Website der Europäischen Kommission unter dem Titel «Anti-Diskriminierung und Beziehungen zur Bürgerschaft» nachzulesen.

Eine Bestandesaufnahme und eine Beurteilung der Aktivitäten, die in der EU in den letzten fünf Jahren zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung der Gleichbehandlung durchgeführt wurden, sind zu finden im Grünbuch «Gleichstellung sowie Bekämpfung von Diskriminierungen» der Europäischen Kommission vom Mai 2004 (pdf, 33 S.) .

Am 2. Juli 2008 hat die EU Kommission als Follow-up des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle im 2007 ein umfassendes Massnahmenpaket zur Bekämpfung von Diskriminierung vorgeschlagen. In der Mitteilung «Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit: Erneuertes Engagement» zeigt die Kommission Schlüsselbereiche auf, in denen weitere Fortschritte auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene notwendig sind, wie z.B. Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung, verstärkte Sensibilisierung, Mainstreaming, positive Massnahmen und Datenerhebung.


Update: 06.12.2011

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