Europäische Sozialcharta
Die Europäische Sozialcharta von 1961 ergänzt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), indem sie den Schutz der sozialen und wirtschaftlichen Grundrechte garantiert. Sie umfasst insbesondere das Recht der Wanderarbeitnehmenden und ihrer Familien auf Schutz und Beistand (Art. 19). Art. 19 Abs. 4 und 5 der Europäischen Sozialcharta legt fest, dass die Wanderarbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen, soweit sie sich rechtmässig in ihrem Hoheitsgebiet befinden, nicht weniger günstig als die einheimischen Arbeitnehmenden behandelt werden dürfen in Bezug auf
- das Arbeitsentgelt und andere Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
- den Beitritt zu gewerkschaftlichen Organisationen und den Genuss der durch Gesamtarbeitsverträgen gebotenen Vorteile
- Unterkunft
- Steuern, Abgaben und Beiträge, die für den Arbeitnehmer aufgrund der Beschäftigung zu zahlen sind
Ausserdem garantiert Art. 12 Abs. 4 lit. a der Europäischen Sozialcharta das Recht auf Soziale Sicherheit und verpflichtet die Vertragsstaaten zur
- Gleichbehandlung der Staatsangehörigen anderer Vertragsparteien mit ihren eigenen Staatsangehörigen hinsichtlich der Ansprüche aus der Sozialen Sicherheit einschliesslich der Wahrung der nach den Rechtsvorschriften der Sozialen Sicherheit erwachsenen Leistungsansprüche.
Seit 1996 liegt die Revidierte Sozialcharta zur Ratifizierung auf. Die Revidierte Sozialcharta fasst in einem einzigen Text die Rechte der Charta von 1961 und diejenigen des Zusatzprotokolls von 1988 zusammen und gewährt zusätzliche Garantien, wie etwa ein Recht auf Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, ein Recht auf unentgeltlichen Primar- und Sekundarschulunterricht, ein Recht auf Wohnung sowie ein Recht auf Schutz vor Armut und sozialen Ausschluss.
Die Schweiz hat die Europäische Sozialcharta 1976 unterzeichnet, aber bis heute nicht ratifiziert. Die revidierte Sozialcharta hat sie weder ratifiziert noch unterzeichnet. Das Beiseitestehen der Schweiz auf europäischer Ebene ist besonders stossend, wenn man bedenkt, dass die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta eine Voraussetzung für den Beitritt neuer Mitgliedstaaten in den Europarat ist.
- Basisinformationen zur Europäischen Sozialcharta von 1961 und zur revidierten Sozialcharta von 1996
Themenseite auf humanrights.ch - Die Schweiz und die europäische Sozialcharta
Themenseite auf humanrights.ch
Update: 02.09.2008


