Rechtsschutz gegen Diskriminierung: Internationale Arbeitsorganisation (IAO / ILO)

Bereits in der ILO-Verfassung wird der Anspruch gesetzt, dass alle Menschen ohne Ansehen ihrer Rasse, ihres Glaubens oder ihres Geschlechts das Recht haben, materiellen Wohlstand und geistige Entwicklung in Freiheit und Würde, in wirtschaftlicher Sicherheit und unter gleich günstigen Bedingungen zu erstreben.

In der ILO-Erklärung der grundlegenden Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz (1998) ist die Beseitigung von Diskriminierung in der Arbeitswelt eines der vier Hauptziele.


ILO-Konventionen gegen Diskriminierung

Zur Eliminierung von Diskriminierung in der Arbeitswelt sind insbesondere die folgenden ILO-Übereinkommen von Bedeutung: Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
Übereinkommen Nr. 111 (von der Schweiz ratifiziert) Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Chance...


ILO-Studien zur Diskriminierung

Internationaler Vergleich Martin Ruhs, Perspectives on Labour Migration. Temporary Foreign Worker Programmes: Policies, Adverse Consequences, and the need to make them work, Social Protection Sector, International Migration Programme, ILO, Geneva,  2003 (pdf, 53 S.) ...

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