Rechtsschutz gegen Diskriminierung: UNO-Ebene

Die UNO ist die weltweit bedeutendste internationale zwischenstaatliche Organisation zur Förderung der Menschenrechte. Das Diskriminierungsverbot ist ein zentraler Grundsatz der internationalen Menschenrechte. Zahlreiche auch für die Schweiz verbindliche UNO-Übereinkommen gewährleisten, dass Menschen nicht durch Diskriminierung in ihrer Würde verletzt werden dürfen.


Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)

Die rechtlich unverbindliche Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthält den allgemeinen Grundsatz der natürlichen Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde. Menschenrechte sind angeborene, unverletzliche und unveräusserliche Grundfreiheiten und Rechte, die jeder Person kraft ihres Menschseins und unabhän...


UNO Pakte I und II

Konkretisiert wurden die Rechte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahre 1966 mit dem Inkrafttreten des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO Pakt I) und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UNO Pakt II), die einen verbindlichen Charakter haben....


Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD)

Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung ist für die Schweiz seit dem 29. Dezember 1994 gültig. Das Übereinkommen verbietet jede Form von rassistischer Diskriminierung und fordert die Staaten auf, allfällig bestehende Diskriminierungen aktiv zu beseitigen. Definition der Ras...


Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist seit dem 26. April 1997 für die Schweiz in Kraft. Die Vertragsstaaten sind gehalten, rechtliche Vorschriften und traditionelle Praktiken, welche Frauen diskriminieren, zu ändern oder aufzuheben. Ferner ist jede Diskriminierung auf Grun...


Diskriminierungsschutz: Internationales Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 basiert auf den bestehenden internationalen Menschenrechtsabkommen und garantiert deren Anwendung auf Menschen mit Behinderungen. Ziel ist der volle Genuss der grundlegenden Menschenrechte durch behinderte Menschen und deren aktive Teilnahme am politi...

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