Diskriminierung wegen des Geschlechts
Das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts in der schweiz. Bundesverfassung schützt sowohl Frauen als auch Männer vor ungleicher Behandlung allein aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit. Man spricht auch von einem symmetrischen Diskriminierungsverbot.
Ein asymmetrisches Diskriminierungsverbot postuliert das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979, welches einzig auf Diskriminierungen der Frau anwendbar ist. Die Diskriminierung der Frau ist denn auch eine der Konstanten der Menschheitsgeschichte. Trotz vieler Bemühungen sind die Frauen immer noch in fast allen Lebensbereichen verglichen mit den Männern schlechter gestellt.
Das Geschlechterdiskriminierungsverbot untersagt jegliche unterschiedliche Behandlung der Geschlechter. Abweichungen sind einzig aufgrund der biologischen Unterschiede von Frau und Mann zulässig. Dies betrifft etwa Sondermassnahmen zum Schutz der Mutterschaft im engen Sinn. Das bedeutet, dass Sonderbestimmungen lediglich im Rahmen der biologischen Vorgänge wie Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit erlaubt sind. Weiter gehende Spezialregelungen, welche den Schutz der Frau in ihrer Rolle als Mutter im umfassenden Sinn vorsehen, sind verboten. Ebenso verhält es sich mit Bestimmungen, welche Frauen allein aufgrund der potentiellen Möglichkeit, Mutter zu werden, anders behandeln oder solche, die an ihren Ehe- oder Familienstand anknüpfen. Derartige Sonderregelungen bewirken in der Regel eine Zementierung bestehender Rollenverständnisse und - darüber hinausgehend - bestehender Machtverhältnisse.
Update: 16.08.2010


