Diskriminierung aufgrund der Religion
Das Verbot der Diskriminierung wegen der Religion findet sich in vielen internationalen Menschenrechtsverträgen.
Die schweizerische Bundesverfassung verbietet Diskriminierung wegen «der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung» (Art. 8 Abs. 2 BV). Damit werden die persönlichen Überzeugungen und Entscheidungen einer einzelnen Person sowie auch einer Gruppe bezüglich Religion und Glauben, aber auch Weltanschauungen geschützt. Dem Verbot der Diskriminierung aufgrund der Religion kommt auch im Rahmen des Minderheitenschutzes eine grosse Rolle zu. Sodann darf auch die Nicht-Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft nicht zu Benachteiligungen führen.
Update: 24.11.2008


