Die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz

In der Schweiz arbeiten zahlreiche verschiedenartige Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit miteinander. Gleichzeitig fallen ganz unterschiedliche Formen der Einflussnahme in Drittstaaten unter die Rubrik Entwicklungszusammenarbeit. Öffentliche Entwicklungshilfe in der Schweiz umfasst Beiträge von Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie betrug 2009 insgesamt 2498,8 Mio Franken, wovon 59 Prozent dem wichtigsten Akteur in der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), zufielen. Der Rest floss in andere Bundesämter (insbesondere ins Staatssekretariat für Wirtschaft, aber auch ins Bundesamt für Migration, in die Politische Abteilung IV des EDA, ins Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport und andere). Die EZA-Gelder der DEZA teilen sich in Humanitäre Hilfe, Entwicklungs- (auch genannt Süd-) und Ost-Zusammenarbeit auf. Davon wiederum kommen Gelder über multilaterale Organisationen (UNO-Organisationen, Weltbank u.a.), andere über die direktere bilaterale Hilfe den Entwicklungsländern zu Gute. Ein wesentlicher Anteil dieser bilateralen Hilfe fliesst über Projekte der Hilfswerke in die Entwicklungsländer - weshalb auch diese ein wichtiger Akteur in der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit sind.

Gesetzliche Grundlagen

Die Menschenrechte gelten als Leitlinie für die schweizerische Aussenpolitik und damit auch für ihre internationale Entwicklungszusammenarbeit. Die Bundesverfassung hält in Art. 54 fest, dass der Bund in seinen auswärtigen Angelegenheiten zur Linderung von Not und Armut in der Welt und zur Achtung der Menschenrechte beiträgt. Die Bundesgesetze über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas konkretisieren diese Ziele weiter. Diese beiden Gesetze sind die Grundlage für die Finanzierung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Schweiz: Die Gelder bewilligt das Parlament jeweils als Rahmenkredite über vier bis fünf Jahre. Basis für den Entscheid über die Rahmenkredite sind Erlasse des Bundesrates, in welchen strategische Orientierungsziele und erweiterte Ziele der jeweiligen Programme festgehalten sind. Institutionell liegt die Verantwortung für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit vor allem in zwei verschiedenen Bundesdepartementen: Die DEZA ist im Aussendepartement (EDA) angesiedelt, während das SECO zum Volkswirtschaftsdepartement (EVD) gehört.

Externe Evaluation

Das Development Assistance Committee (DAC) der OECD hat 2009 einen Bericht zur Effizienz der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit veröffentlicht. Der Bericht weist auf verschiedene Gefahren hin, die sich aus der Organisation und Zielsetzung der Entwicklungszusammenarbeit des Bundes ergeben können. Er hält u.a. fest, dass der gesetzliche und institutionelle Rahmen unter der Federführung zweier verschiedener Bundesräte zu einer administrativen Fragmentierung der schweizerischen EZA führen kann. Dies wiederum kann ihre Effektivität vermindern und die gemeinsamen Leitlinien, bzw. die gemeinsame Vision der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit untergraben, wie sie als Teil der Aussenpolitik in Art. 54 in der Bundesverfassung festgehalten ist. Die Fragmentierung der finanziellen Ressourcen und der Aufgaben verlange deshalb nach einer starken Kohäsion zwischen den beiden Departementen EDA und EVD, damit Doppelspurigkeiten in der Entwicklungszusammenarbeit verhindert und übergeordnete Ziele gemeinsam und einheitlich verfolgt werden können.

Quellen

Update: 19.01.2011

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