Frauenrechte in der Schweiz
Auch in der Schweiz sind Frauen immer noch in den meisten Bereichen schlechter gestellt als die Männer, wie die Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen: Sie sind in allen relevanten Entscheidungsgremien wie auch auf höheren Posten untervertreten, haben schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, verdienen immer noch 21,5 % weniger, erhalten kaum Hilfe von den Männern bei der Haus- und Familienarbeit und so fort.
Kleine Chronologie der Frauenrechte in der Schweiz
Die Gleichstellungsbemühungen der Schweiz verliefen und verlaufen immer noch harzig:
1971 erhalten die Frauen auf eidgenössischer Ebene das Stimm- und Wahlrecht
1978 erhalten die Frauen mit dem neuen Kindsrecht gleichberechtigt die "elterliche Sorge" über ihre Kinder
1981 wird der Grundsatz der Gleichbehandlung von Frau und Mann in die Verfassung aufgenommen und die Pflicht des Gesetzgebers, die rechtliche und faktische Gleichstellung in allen Rechts- und Lebensbereichen herbeizuführen sowie der Anspruch der Frau auf gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit wird in die Verfassung aufgenommen.
1988 verschwindet die Bestimmung aus dem Eherecht, wonach der Mann das Oberhaupt der Familie ist und die Frau den Haushalt zu führen hat.
1990 erfolgt die Gleichstellung in Bezug auf das Bürgerrecht.
1990 haben alle Kantone und Gemeinden das Stimm- und Wahlrecht der Frauen eingeführt.
1995 Gleichstellungsgesetz, welches strukturelle Benachteiligungen der Frau im Erwerbsleben (geringe Löhne, ungleiche Anstellungs- und Beförderungschancen, sexuelle Gewalt) zu beseitigen sucht.
- Gleichstellungsgesetz für Frau und Mann
Themenseite auf humanrights.ch
2000 tritt das neue Scheidungsrecht in Kraft.
Seit 2004 werden Gewalthandlungen in Ehe und Partnerschaft von Amtes wegen als Delikt verfolgt und sanktioniert. (Gesetzestext)
2005 wird die Mutterschaftsentschädigung aufgrund einer Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) eingeführt.
2006 wird der Artikel 28b ZGB verabschiedet, durch den Zivilgerichte zum Schutz der Opfer eine gewaltätige Person anweisen können, die gemeinsame Wohnung zu verlassen.
Umsetzung internationaler Abkommen in der Schweiz
Am 27. März 1997 hat die Schweiz die UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW) ratifiziert und muss seitdem mindestens alle vier Jahre einen Bericht über die getroffenen Massnahmen und Fortschritte vorlegen (Art. 18 CEDAW).
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau - Umsetzung in der Schweiz
Themenseite auf humanrights.ch
Die Schweiz hat am 29. September 2008 das Fakultativprotokoll zur UNO-Frauenrechtskonvention ratifiziert.
- Umsetzung CEDAW in der Schweiz - gesammelte Nachrichten
Nachrichtenarchiv auf humanrights.ch
Aktionsplan der Schweiz
Weitere notwendige Bemühungen sind im Aktionsplan der Schweiz: Gleichstellung von Frau und Mann (Juni 1999, pdf, 134 S.) aufgelistet, welcher im Gefolge der 4. Weltfrauenkonferenz der Uno in Beijing entstanden ist.
Mit dem NGO-Evaluationsbericht der NGO-Koordination post Beijing Schweiz zur Umsetzung des Aktionsplans (November 2002, pdf, 76 S.) haben Vertreterinnen von rund 30 Organisationen überprüft, wie weit den schönen Worten im Schweizer Aktionsplan Taten gefolgt sind. Von der Umsetzung der Massnahmen ist im Alltag von Behörden und PolitikerInnen wenig zu spüren. Der Evaluationsbericht der NGOs ist unabhängig vom Bundesratsbericht entstanden. Im NGO-Dokument finden Sie konkrete Angaben darüber, wie ernst politische Gleichstellungsversprechen in der Schweiz genommen werden. Die NGO-Koordination post Beijing fordert: dass die Empfehlungen des Aktionsplans für verbindlich erklärt werden und dass die Behörden Überprüfungsinstrumente schaffen, um die Einhaltung von Gleichstellungsmassnahmen sicherzustellen.
- Umsetzung des Aktionsplans durch die Bundesbehörden
Bericht des Bundesrats, November 2002, pdf, 46 S. - Publikationen zur Umsetzung internationaler Abkommen in der Schweiz
Liste des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Update: 16.08.2010


