Gewalt gegen Frauen: Schweiz

Um die Opfer von in häuslicher Gemeinschaft begangenen Delikten besser zu schützen, werden seit der Strafgesestzrevision vom 3. Okt. 2003 (Strafverfolgung in der Ehe und in der Partnerschaft) Sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB), und Vergewaltigung (Art. 190 StGB) nicht mehr nur auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt.  Die zwischen Ehegatten und hetero- oder homosexuellen Lebenspartnern begangenen einfachen Körperverletzungen (Art. 123 StGB), wiederholten Tätlichkeiten (Art. 126 StGB) und Drohungen (Art. 180 StGB) wurden mit der Revision ebenfalls zu Offizialdelikten. Die Änderung ist seit 1. April 2004 in Kraft.

Wer Opfer häuslicher Gewalt wird, soll in der Schweiz besser geschützt werden.

Update: 16.08.2010

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