Europarat sagt dem Menschenhandel den Kampf an
Der Europarat hat nach zähen Verhandlungen der Konvention gegen Menschenhandel zugestimmt und am 16. Mai 2005 in Warschau den Vertrag zur Unterzeichnung aufgelegt.
Der wichtigste Mehrwert der Konvention bestehe darin, dass sie auf den Menschenrechten basiere, den Opferschutz in den Mittelpunkt stelle und über einen unabhängigen Monitoringmechanismus verfüge, der die Einhaltung der Bestimmungen seitens der Vertragsparteien garantiere. Dies schreibt der Europarat in seiner Zusammenfassung der Konvention.
In der Verhandlungsphase war es im Februar 2005 zu einer kritischen Stellungnahme durch die Parlamentarische Versammlung gekommen. Die Parlamentarier verweigerten die Zustimmung, falls in der Konvention nicht der Opferschutz mehr ins Zentrum gerückt würde. Diese Forderungen sind in der nun aufgelegten Konvention berücksichtigt.
Zusammen mit der Konvention gegen Menschenhandel hat der Europarat auch je eine Konvention zur Terrorismusprävention und Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten aufgelegt.
- Council of Europe Convention on Action against Trafficking in Human Beings
Dokument auf der Website des Europarates (in Englisch) - Europarat: Konvention gegen Menschenhandel umstritten
Artikel auf humanrights.ch vom Februar 2005
Update: 10.06.2006


