Frauenrechte in der UNO

Das Gebot der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung der Geschlechter ist in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung sowie in allen Menschenrechtsverträgen eine der grundlegenden Normen. Die internationale Staatengemeinschaft hat die Geltung der Menschenrechte für die Frauen auch immer wieder bekräftigt und verschiedene Spezialabkommen zur Sicherung der Menschenrechte der Frau erarbeitet. Die Verwirklichung der Menschenrechte der Frauen stösst indessen nach wie vor auf Schwierigkeiten und immer noch stehen die Frauen statistisch gesehen durchwegs schlechter da als die Männer (vgl. UNO-Statistik).

Chronologie der Frauenrechte im Rahmen der UNO

Erst seit Mitte der Neunzigerjahre des 20. Jahrhunderts ist die Frauenfrage fester Bestandteil der allgemeinen Menschenrechtsdiskussion, und die Erfahrungen von Frauen vermögen langsam den Prozess der allgemeinen Sicherung der Menschenrechte zu beeinflussen. Die Integration der Frauen- und Geschlechterfrage in die Aktivitäten der UNO lief entlang folgender Meilensteine:

1946 Schaffung der UNO-Frauenkommission

1967 Erklärung über die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (englisch)

1975 Erste Weltfrauenkonferenz in Mexico City

1976 Beginn der Frauendekade 1976-1985

1979 Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

1980 2. Weltfrauenkonferenz in Kopenhagen

1985 3. Weltfrauenkonferenz in Nairobi

1993 Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen

1995 4. Weltfrauenkonferenz in Beijing

2000 Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Individualbeschwerderecht)

2000 Uno-Sondergeneralversammlung Beijing +5

2005 Uno-Sondergeneralversammlung Beijing +10

2010 Rückblick auf 15 Jahren Erklärung und Aktionsplattform Beijing 1995: Beijing +15

Update: 01.12.2011

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