Indigene und ethnische Minderheiten 

Die rechtliche Stellung von ethnischen, sprachlichen und religiösen Minderheiten ist im Rahmen des UNO-Menschenrechtsschutzes relativ schwach ausgebildet. Gleichzeitig versuchen Vertreter/innen von indigenen Gruppen, im Rahmen der UNO ein relativ starkes Rechtsinstrument zu erlangen.

Problematisch ist allerdings die Frage der Abgrenzung von ethnischen und indigenen Gruppen, insbesondere in vielen Gegenden von Europa und Asien, nämlich immer dort, wo die Kolonialgeschichte vorwiegend durch sogenannte «interne Kolonialisierungen» geprägt ist, oft im geschichtlich späten Kontext der Etablierung der modernen Nationalstaaten. Weil die Abgrenzung von «ethnisch» und «indigen» mit unterschiedlichen Rechtsansprüchen gekoppelt ist, handelt es sich nicht nur um eine akademische Definitionsfrage. Die Tendenz geht dahin, dass viele Gruppen, die bislang als «ethnische Minderheiten» klassifiziert wurden, mit einiger Plausibilität beginnen, für sich den Status von «indigenen Gruppen» zu reklamieren, was Ihnen von Seiten der Staaten gewöhnlich verweigert wird.

Update: 27.03.2007

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