Weshalb ist das Diskriminierungsverbot nicht ausreichend? 

Streng liberale Argumentationen lehnen bisweilen Minderheitenrechte grundsätzlich ab, mit der Begründung, es handle sich um kollektive Rechte. Die Einführung solcher kollektiven Rechte sei gesellschaftspolitisch gefährlich (vgl. Abschnitt über Ethnisierung) und auch überflüssig, weil bereits das individualrechtliche Diskriminierungsverbot die Interessen der Angehörigen von Minderheiten ausreichend schütze.

Dieser engen Sichtweise, welche die Bedeutung der Minderheitenrechte verkennt, ist unter anderem folgendes entgegenzuhalten:

  1. Minderheitenrechte können von der Form her als Individualrechte formuliert werden, obwohl sie vom Inhalt her kollektive Ansprüche zum Gegenstand haben. Ein Beispiel dafür ist Artikel 27 des UNO-Pakts über bürgerliche und politische Rechte.
  2. Diskriminierungsverbote weisen genau die genannte Struktur auf: Sie sind als Individualrechte formuliert, erfüllen aber kollektive Ansprüche von häufig diskriminierten Minderheiten. In diesem Sinne verkörpern Diskriminierungsverbote selbst Minderheitenrechte.
  3. Diskriminierungsverbote sind zwar ein wichtiger und notwendiger Bestandteil von Minderheitenrechten, können jedoch nicht alle legitimen Ansprüche von Angehörigen von Minderheiten abdecken, wie etwa Ansprüche auf die Ausübung von sprachlichen, religiösen und sonstigen kulturellen Besonderheiten. 

Update: 28.03.2012

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