Kontrollmechanismus des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten
Der Europarat hat sich bereits in den frühen 1950er Jahren - erfolglos - mit Minderheitenfragen beschäftigt. Erst in den 1980er Jahren griff die Parlamentarische Versammlung das Thema wieder auf und versuchte ein Zusatzprotokoll über die Rechte von Angehörigen von Minderheiten zur EMRK zu schaffen. 1993 war die Parlamentarische Versammlung zum Schluss gekommen, dass nur ein solches Zusatzprotokoll einen effektiven Minderheitenschutz gewährleisten könne, weil die Minderheitenrechte dadurch für die Staaten und auch für den Einzelnen einklagbar geworden wären (siehe dazu: Empfehlung 1201 der Parlamentarischen Versammlung).
Den Bemühungen um ein Zusatzprotokoll war kein Erfolg beschieden. Statt eines Zusatzprotokolls entschieden sich die Staaten 1993 für die Ausarbeitung eines Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten. Dieses Übereinkommen ist ein Kompromiss zwischen den Staaten, die für positive Schutzmassnahmen gegenüber Minderheiten einstehen und den Staaten, die Minderheitenrechte als solche gar nicht anerkennen (wie etwa Frankreich) und das Schwergewicht auf das Diskriminierungsverbot legen. Entsprechend schwach ist der Überwachungsmechanismus des Rahmenübereinkommens ausgestaltet.
Das Überwachungssystem besteht im Wesentlichen aus einem Berichtsprüfungssystem. Die Staaten sind dabei verpflichtet, periodisch Bericht zu erstatten über die Erfüllung der im Rahmenübereinkommen eingegangenen Verpflichtungen. Dem Beratenden Ausschuss («Advisory Committee») obliegt es, Stellungnahmen zu den Staatenberichten zu verfassen. Auf der Basis dieser Stellungnahmen verfasst das Ministerkomitee eine Resolution, in der allenfalls Empfehlungen an die betroffenen Staaten gerichtet werden.
Siehe für einen umfassenden Überblick über das Überwachungssystem sowie eine Zusammenstellung aller relevanter Dokumente (Staatenberichte, Stellungnahmen des Beratenden Ausschusses, Resolutionen des Ministerkomitees) die Website des Sekretariats des Rahmenübereinkommens (in französischer und englischer Sprache):
- Secrétariat de la Convention-cadre pour la protection des minorités
- Secretaritat of the Framework Convention for the Protection of National Minorities
Die Schweiz ist Mitglied der Rahmenkonvention. Der erste Überwachungszyklus ging im Dezember 2003 mit einer Resolution des Ministerkomitees zu Ende. Im Januar 2007 hat der Bundesrat den zweiten Bericht verabschiedet.
Update: 21.08.2007


