Allgemeines zur schweizerischen Minderheitenpolitik
Man muss unterscheiden zwischen den traditionellen und den neuen Minderheiten. Mit dem föderalistischen Bundesstaat von 1848 ist es gelungen, die Ansprüche der meisten traditionellen sprachlichen und konfessionellen Minderheiten im Rahmen des Systems der kantonalen Selbstverwaltung zu befriedigen. Heute gilt denn auch das schweizerische System öfters mal als exemplarisch für einen funktionierenden multiethnischen Staat. Jedoch nicht alle traditionellen Minderheiten profitieren vom föderalistischen System. Ein krasses Beispiel ist die Politik gegenüber den Fahrenden, die von den Dreissiger- bis in die Siebzigerjahre des 20. Jahrhunderts vom Willen zur Zerstörung der fahrenden Lebensform geprägt war.
Eine aktuelle Darstellung der Politik gegenüber den traditionellen Minderheiten findet sich in der Berichterstattung der Schweiz zum europäischen Rahmenübereinkommen zum Schutz der nationalen Minderheiten.
Auch die Politik gegenüber den seit den Fünfzigerjahren des 20. Jahrunderts eingewanderten Arbeitsmigranten/-innen und später den Flüchtlingen lässt sich nicht mit der komfortablen Lage der traditionellen Minderheiten vergleichen. Das Bewusstsein, dass eine systematische Integrationspolitik notwendig ist, ist erst seit den Neunzigerjahren des 20. Jhs. gewachsen; nach wie vor sind Abschottungstendenzen, verbunden mit einem beträchtlichen fremdenfeindlichen Potential, sehr stark und politisch bisweilen mehrheitsfähig.
Update: 16.08.2010


