ILO-Konvention 169
Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern. ILO 1989
Wortlaut der ILO Konvention 169:
deutsch / english / français
Die ILO-Konvention 169 ist das einzige international völkerrechtlich verbindliche Instrument zur Durchsetzung der Rechte indigener Völker. Sie stellt eine Überarbeitung der ILO-Konvention 107 da, ist 1989 von der ILO verabschiedet worden und 1991 in Kraft getreten. Die Konvention befasst sich mit Themen wie dem Recht auf eigenes Territorium, eine eigene Lebensweise, Kultur, Religion und Sprache sowie dem Problem der Diskriminierung im Ausbildungs-, Arbeits-, Gesundheits- und Sozialversicherungsbereich. Bis heute (Stand 20. März 2007) wurde sie von 18 Staaten unterzeichnet (u.a. Norwegen, Spanien und die Niederlande). Das Europäische Parlament legt seinen Mitgliedstaaten seit längerer Zeit die Unterzeichnung und Ratifizierung des Abkommens nahe. Viele europäische Staaten haben aber den Einwand eingebracht, dass es für sie sinnlos sei, die Konvention zu ratifizieren, da keine Indigenen auf ihrem Staatsgebiet wohnen würden. Mit der Ratifizierung verpflichten sich die Staaten, periodische Berichte zu erstellen und die Umsetzung der Konvention durch ein Komitee von Experten und Expertinnen analysieren zu lassen. Dabei geht es nicht um gerichtliche Verurteilungen, sondern um den guten Ruf der Beitrittsstaaten, um den zwischenstaatlichen Diskurs und die Verbesserung der Situation der Betroffenen.
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Update: 23.10.2007


