Kulturelle Rechte von Minderheiten
Kulturelle Rechte von Minderheiten sind im Kontext der UNO generell garantiert (vgl. Abschnitt zum Artikel 27 des UNO-Pakts über bürgerliche und politische Rechte). Wie die Auseinandersetzungen um das islamische Kopftuch in Frankreich zeigen, sind kulturelle Rechte jedoch öfters gesellschaftspolitisch umstritten. Solche Konflikte werden gewöhnlich auf nationaler Ebene ausgetragen und nehmen oft die Form von Grundrechtskonflikten an.
Hat ein gläubiger Jude, der in der Schweiz den obligatorischen Militärdienst verrichtet, einen Anspruch auf eine Diät, die seiner Auffassung der religiösen Vorschriften entspricht? Hat eine Lehrperson in der Schweiz das Recht, während des Unterrichts religiöse Symbole zu tragen? Haben in der Schweiz lebende Muslime einen Rechtsanspruch auf ein schickliches Begräbnis, das ihren Normen entspricht? Hat ein Sikh-Bauarbeiter in der Schweiz das Recht, statt des obligatorischen Helms seinen Turban zu tragen? Hat ein Immigrant das Recht, gemäss den religiösen Traditionen seiner Herkunft im Aufnahmeland eine polygame Ehe zu schliessen? Solche und ähnliche mehr oder weniger umstrittene Fragen behandelt Walter Kälin aus einer grundrechtlichen Perspektive in der anregenden Monographie «Grundrechte im Kulturkonflikt» (2000).
Kälin unterscheidet die staatliche, die öffentliche und die private Sphäre, welche die Problemlagen für kulturelle Grundrechtskonflikte unterschiedlich vorstrukturieren. Im Bereich der staatlichen Sphäre, wo Personen dem direkten Zugriff der Staatsmacht ausgesetzt sind, geht es hauptsächlich um Rechtsgleichheit, das heisst um das Verbot der Diskriminierung von Angehörigen kultureller Minderheiten und den Genuss der gleichen kulturellen Rechte, die den Angehörigen der Mehrheit zugestanden werden.
Im Privatbereich sind staatliche Eingriffe normalerweise verboten. Allerdings hat auch die in liberalen Gesellschaften gut verankerte Toleranz ihre Grenzen. Diese Grenzen bestimmt Kälin in einer Liste von präzisen Kriterien für staatliche Eingriffe. Dazu gehören unter anderem völkerrechtliche Normen wie das Verbot der Zwangsheirat, Werte wie der Schutz des Kindswohls oder der rechtlich verbindliche Kanon des ordre public etc.
Am meisten Schwierigkeiten bietet die Analyse der öffentlichen Sphäre. Darunter fällt der Schulbereich ebenso wie die Arbeitswelt. Hier steht das Abwägen zwischen den Interessen der strukturellen Integration und der kulturellen Autonomie von Migranten/-innen zur Debatte. Ausnahmeregelungen und Dispensationen sind als Resultat der Güterabwägung ebenso möglich wie Verbote und andere Beschränkungen der kulturellen Freiheit.
Update: 07.09.2010


