Rechtsschutz gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt: Schweiz

In dieser Rubrik finden sich nähere Angaben zum Diskriminierungsschutz in der Schweiz.


Übersicht über das schweizerische Arbeitsrecht

Das schweizerische Arbeitsrecht umfasst das Schweizerische Obligationenrecht (OR),  das Arbeitsgesetz (ArG) und die Verordnungen zum Arbeitsgesetz,  das Mitwirkungsgesetz, das Sozialversicherungsrecht mit AHV/IV, Unfallversi...


Menschenwürde Art. 7 BV

«Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.» (Art. 7 BV)«Die Menschenwürde gewinnt ihre Konturen erst in der Anerkennung, im Geltenlassen der Einmaligkeit und jeweiligen Besonderheit menschlicher Existenz, in der Lebenspraxis von Mens...


Rechtsgleichheit und Verbot der Diskriminierung Art. 8 BV

Rechtsgleichheitsgebot Art. 8 Abs. 1 BV «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich». Das Gleichbehandlungsgebot wird in Art. 8 Abs. 1 BV festgelegt. Es bestimmt, dass jeder Mensch in seiner unantastbaren Würde ...


Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers Art. 328 OR

Eine allgemeine Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden ist nicht im OR geregelt, aber entsteht als Gegenstück zur allgemeinen Treuepflicht der Arbeitnehmenden. Das stark personenbezogene Wesen des Arbeitsvertrages verpflichtet die Arbeitgeben...


Verbot der missbräuchlichen Kündigung Art. 336 OR

Im Arbeitsrecht gilt die Kündigungsfreiheit, d.h. die Kündigung kann grundsätzlich aus irgendwelchen Gründen ausgesprochen werden. Untersagt ist lediglich die missbräuchliche Kündigung. Gemäss Art. 336 Abs. 1 OR i...


Gesamtarbeitsvertrag Art. 356ff. OR

In der Schweiz gibt es über 1000 verschiedene Typen von Gesamtarbeitsverträgen, denen rund 50 % der ArbeitgeberInnen in der Privatwirtschaft unterstellt sind. Gesamtarbeitsverträge (GAV) sind vertragliche Vereinbarungen zwischen ...


Antirassismus-Strafrechtsnorm Art. 261bis StGB «Rassendiskriminierung»

Die Antirassismus-Strafrechtsnorm Art. 261bis StGB schützt vor Diskriminierung, die in der «Öffentlichkeit» stattfindet. Zivilrechtliche Vertragsverhältnisse fallen dagegen nicht in den Schutzbereich von Art. 261bis StGB....

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