Rechtsschutz gegen Diskriminierung: Europäische Union

Die Erfahrungen der EU in der Auseinandersetzung mit der geschlechtsspezifischen Diskriminierung haben gezeigt, dass die Europäische Gemeinschaft auch Diskriminierungen gegenüber weiteren sozial benachteiligten Gruppen bekämpfen muss. Diese Erkenntnis kommt in Art. 13 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) zum Ausdruck, der den Rat beauftragt, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen. Erste wichtige Schritte wurden mit der Verabschiedung der folgenden zwei Richtlinien unternommen

Die Verpflichtung der EU zur Einhaltung des Grundsatzes des Diskriminierungsverbots wurde ebenfalls durch die Proklamierung der Charta der Grundrechte vom Dezember 2000 bestätigt. Art. 21 der Charta umfasst zusätzlich zu den in Art. 13 EGV aufgeführten Diskriminierungsgründe folgende Gründe: soziale Herkunft, genetische Merkmale, Sprache, politische oder sonstige Anschauung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen und Geburt. Die Charta soll in die neue Verfassung der Europäischen Union aufgenommen werden.

Die Verabschiedung von Rechtsvorschriften ist nur ein Teil der Aktivitäten zur Bekämpfung von Diskriminierung in der EU. Um einen Wandel in den Einstellungen und im Verhalten erreichen zu können, hat die Europäische Gemeinschaft auch positive Massnahmen ergriffen.

Das Aktionsprogramm fördert und ergänzt Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung direkter oder indirekter Diskriminierung. Es umfasst Massnahmen in bezug auf alle in Art. 13 EGV aufgeführten Diskriminierungsgründe mit der Ausnahme der Diskrimininierung des Geschlechts, welche eigens erfasst ist.

Das Sammeln von Daten zur Erfassung des Umfangs und der Auswirkungen von Diskriminierungen in der EU bildet einen wesentlichen Bestandteil des Aktionsprogramms. Mit dieser Methode kann die Effektivität der Politik und Praxis der Europäsischen Kommission in diesem Bereich erfasst und Ungleichheiten aufgezeigt und analysiert werden.

«For Diversity - Against Discrimination» ist eine Informationskampagne der Eurpäischen Kommission zur Bekämpfung von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und ist in enger Zusammenarbeit mit den EU-Regierungen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Nichtregierungsorganisationen entwickelt worden.

Eine Bestandesaufnahme und eine Beurteilung der Aktivitäten, die in der EU in den letzten fünf Jahren zur Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichbehandlung durchgeführt wurden, sind zu finden im

Die folgenden Jahresberichte geben eine Überblick darüber, was Europa tut, um die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen:

Update: 01.05.2012

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