Rechtsschutz gegen Diskriminierung: Europäische Union
Die Erfahrungen der EU in der Auseinandersetzung mit der geschlechtsspezifischen Diskriminierung haben gezeigt, dass die Europäische Gemeinschaft auch Diskriminierungen gegenüber weiteren sozial benachteiligten Gruppen bekämpfen muss. Diese Erkenntnis kommt in Art. 13 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) zum Ausdruck, der den Rat beauftragt, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen. Erste wichtige Schritte wurden mit der Verabschiedung der folgenden zwei Richtlinien unternommen
- Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
- Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung allgemeiner Rahmenbedingungen für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
- Der gegenwärtige Stand der Umsetzung der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse in den Mitgliedstaaten
Die Verpflichtung der EU zur Einhaltung des Grundsatzes des Diskriminierungsverbots wurde ebenfalls durch die Proklamierung der Charta der Grundrechte vom Dezember 2000 bestätigt. Art. 21 der Charta umfasst zusätzlich zu den in Art. 13 EGV aufgeführten Diskriminierungsgründe folgende Gründe: soziale Herkunft, genetische Merkmale, Sprache, politische oder sonstige Anschauung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen und Geburt. Die Charta soll in die neue Verfassung der Europäischen Union aufgenommen werden.
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000/C 364/01)
- Informationen zur europäischen Verfassung
Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes Deutschlands
Die Verabschiedung von Rechtsvorschriften ist nur ein Teil der Aktivitäten zur Bekämpfung von Diskriminierung in der EU. Um einen Wandel in den Einstellungen und im Verhalten erreichen zu können, hat die Europäische Gemeinschaft auch positive Massnahmen ergriffen.
Das Aktionsprogramm fördert und ergänzt Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung direkter oder indirekter Diskriminierung. Es umfasst Massnahmen in bezug auf alle in Art. 13 EGV aufgeführten Diskriminierungsgründe mit der Ausnahme der Diskrimininierung des Geschlechts, welche eigens erfasst ist.
Das Sammeln von Daten zur Erfassung des Umfangs und der Auswirkungen von Diskriminierungen in der EU bildet einen wesentlichen Bestandteil des Aktionsprogramms. Mit dieser Methode kann die Effektivität der Politik und Praxis der Europäsischen Kommission in diesem Bereich erfasst und Ungleichheiten aufgezeigt und analysiert werden.
- Diskriminierung in Europa - Europabarometer 57.0 (pdf, 16 S.) ist eine gesamteuropäische Erhebung, die die Haltung von Personen gegenüber von Diskriminierung am Arbeitsplatz und in Bereichen der Bildung, Wohnungssuche und Dienstleistung beschreibt.
- Studie über Stellen zur Bekämpfung der Diskriminierung (auf Englisch, pdf, 136 S.) enthält eine Analyse und Beispiele der Erfahrungen von einundzwanzig bestehenden Stellen zur Förderung der Gleichstellung und Bekämpfung von Diskriminierung aus der gesamten EU.
- Vergleichende Studie zur Bemessung des Ausmasses und der Auswirkungen von Diskriminierung (pdf, 116 S.) stellt die Systeme zur Erhebung statistischer Daten vor (Vereinigte Staaten, Kanada, Australien, Grossbritannien, die Niederlande). Sie untersucht den nationalen Kontext der verschiedenen Systeme und die Rolle der Statistik und der Überwachung in den Anti-Diskriminierungs-Massnahmen.
«For Diversity - Against Discrimination» ist eine Informationskampagne der Eurpäischen Kommission zur Bekämpfung von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und ist in enger Zusammenarbeit mit den EU-Regierungen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Nichtregierungsorganisationen entwickelt worden.
Eine Bestandesaufnahme und eine Beurteilung der Aktivitäten, die in der EU in den letzten fünf Jahren zur Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichbehandlung durchgeführt wurden, sind zu finden im
- Grünbuch «Gleichstellung sowie Bekämpfung von Diskriminierungen» der Europäischen Kommission vom Mai 2004 (pdf, 37 S.).
Die folgenden Jahresberichte geben eine Überblick darüber, was Europa tut, um die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen:
- Jahresbericht über Gleichbehandlung und Antidiskriminierung 2003 (pdf, 36 S.)
- Jahresbericht über Gleichbehandlung und Antidiskriminierung 2004 (pdf, 38 S.)
- Jahresbericht über Gleichbehandlung und Antidiskriminierung 2005 (pdf, 40 S.)
- Jahresbericht über Gleichbehandlung und Antidiskriminierung 2006 (pdf, 52 S.)
Update: 01.05.2012


