Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung CERD
Die 1965 von der UNO-Generalversammlung verabschiedete Rassendiskriminierungskonvention verbietet jede auf der Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationalen oder ethnischen Herkunft beruhenden Unterscheidung, die eine Einschränkung irgend eines Menschenrechts zum Ziel oder zur Folge hat.
Weitere Informationen zum CERD auf humanrights.ch
- Kurzbeschreibung mit Link auf den Text des Übereinkommens
- Überwachungs-Ausschuss und Individualbeschwerdeverfahren Art. 14
- Informationen zur Umsetzung der Antirassismuskonvention in der Schweiz
- Berichterstattung durch die Schweiz und NGO-Schattenberichte (2006-2008)
Update: 17.08.2011


