Exemplarische Sozialrechte: Recht auf Arbeit

Quelle: Körner, Menschenrecht auf Arbeit (vgl. unten)

Inhalt des Rechts auf Arbeit

Der Art. 6 des UNO-Pakts I anerkennt ein Recht auf Arbeit.

Beim Recht auf Arbeit handelt es sich sowohl um ein Freiheits- wie auch ein Sozialrecht. Es beinhaltet keine Arbeitsplatzgarantie sondern einen Anspruch auf die freie Wahl der Arbeit bzw. des Berufs, womit der Lebensunterhalt bestritten wird. Das Recht auf Arbeit wird ergänzt durch die Art. 7 (gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen) und Art. 8 (Gewerkschaftsfreiheit) des Pakts I.

Das Recht auf Arbeit und die Rechte in der Arbeitswelt werden durch einen ganzen Strauss an ILO-Konventionen konkretisiert.

Pflichten der Vertragsstaaten in Bezug auf das Recht auf Arbeit

Achtungspflichten

  • Verbot von Berufs- und Arbeitsverboten für bestimmte Gruppen
  • Verbot der Zwangsarbeit

Schutzpflichten

  • Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung für Arbeitsverhältnisse zwischen Privaten
  • Schutz der Diskriminierung von behinderten und älteren Personen

Gewährleistungspflichten

  • Politik der Vollbeschäftigung (programmatisch)
  • Berufsberatung und Ausbildungsprogramme

Institutionen

Online-Texte

Update: 05.01.2011

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