Exemplarische Sozialrechte: Recht auf Gesundheit

Quelle: Kälin/Künzli, Universeller Menschenrechtsschutz, S. 314ff.

Inhalt des Rechts auf Gesundheit

Art. 12 des UNO-Pakts I anerkennt das Recht für alle auf ein erreichbares Höchstmass an körperlicher und geistiger Gesundheit.

Nach der Auslegung des Ausschusses für WSK-Rechte impliziert dieses Recht
a) die Verfügbarkeit von quantititiv ausreichenden und qualitativ genügenden öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, und
b) die diskriminierungsfreie Zugänglichkeit zu den vorhandenen Gesundheitseinrichtungen.

Pflichten der Vertragsstaaten in Bezug auf das Recht auf Gesundheit

Achtungspflichten

  • Verbot der zwangsweisen Durchführung von Diagnosen und Therapien oder von medizinischen Experimenten
  • Verbot der Erschwerung oder Verunmöglichung des Zugangs zu vorhandenen Gesundheitseinrichtungen
  • Verbot der gesundheitsschädigenden Umweltverschmutzung
  • Verbot der Zerstörung von Gesundheitsinfrastruktur 

Schutzpflichten

Die Staaten sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Gesundheitsgesetzgebung gegen private Beeinträchgtigungen des Rechts auf Gesundheit anzugehen. Dazu gehören u.a. folgende Massnahmen:

  • Prävention der Diskriminierung von kranken und behinderten Menschen
  • Verhinderung traditioneller Praktiken, welcher das Recht auf Gesundheit von Frauen verletzen, zB. die genitale Verstümmelung
  • Minimalvorschriften für gesunde Arbeitsbedingungen in der Privatwirtschaft
  • Vorschriften zur Verhinderung von Umweltverschmutzung durch Private 

Gewährleistungspflichten

Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, den Kerngehalt des Rechts auf Gesundheit unmittelbar umzusetzen. Der geforderte Minimalstandard umfasst u.a.:

  • Diskriminierungsfreie Zugänglichkeit vorhandener Gesundheitseinrichtungen (unmittelbare Verpflichtung)
  • in Notfällen Wasser, Nahrung und Obdach zur Verfügung stellen (unmittelbare Verpflichtung)
  • umfassende Impfprogramme gegen die Gefährlichsten Infektionskrankheiten
  • Massnahmen zur Prävention von Epidemien 

Institutionen

Online-Texte 

Update: 21.06.2011

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