CSR-Vorgaben der Europäischen Union
Die Debatte über die Verantwortung von Unternehmen wurde durch das Europäische Parlament initiiert, das bereits 1999 einen europäischen Verhaltenskodex («European Code of Conduct») für in Europa ansässige TNCs forderte. Darin sollten die in Entwicklungsländern tätigen Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden, bestimmte soziale Mindeststandards einzuhalten sowie deren Einhaltung transparent zu überwachen.
Von Anfang an lehnte die Europäische Kommission das Konzept verbindlicher, gesetzlich durchsetzbarer Mindeststandards ab und verfolgte ein auf Freiwilligkeit der Unternehmen basierende Konzept der «Corporate Social Responsibility». Aufbauend auf dem im Juli 2001 von der Kommission vorgelegtem Grünbuch «Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen» wurde erkannt, «dass Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich CSR als sinnvoll angesehen werden».
Freiwilligkeit und Anreize
Die Europäische Union vertritt die Auffassung, dass Unternehmen ihre Handlungsfreiheit durch eine freiwillige Übernahme außerrechtlicher Standards sowie einen Dialog mit Betroffenen dann einschränken sollten, wenn a) die Menschenrechte verletzt werden, b) nationale Rechtordnungen keinen ausreichenden Schutz bieten und c) internationale Schutzmechanismen fehlen.
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten wollen positive Anreize gegenüber Unternehmen schaffen, indem aufgezeigt wird, wie europäische Unternehmen zur Verwirklichung von Menschenrechten und Umweltstandards beitragen.
Multi-Stakeholder-Forum
Im Gegensatz zur Forderung des Europäischen Parlaments nach verbindlichen Regeln sah die Kommission «sinnvolle Gemeinschaftsmaßnahmen» im Dialog mit der Wirtschaft und begann mit einem Multi-Stakeholder-Forum zu CSR, das die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit bestehender Verhaltenskodizes diskutiert, Möglichkeiten zur Förderung der Konvergenz auf europäischer Ebene sucht sowie Leitlinien für Performance-Kriterien, Berichterstattung und Vertrauensbildung erarbeiten soll. Das Multi-Stakeholder-Forum wurde durch die Kommission um ein Netzwerk mit Industrieverbänden, die „European Alliance for Corporate Responsibiltiy“ erweitert. Für das Europäische Parlament ist das nicht genug. Es fordert in seiner Entschließung vom März 2007 weiterhin verbindliche Standards und einen Wechsel von einer der Debatte über Prozesse zu Ergebnissen.
Verbindliche Sanktionen
Dass die Europäische Union ihre politischen Interessen auch durch wirtschaftlichen Druck und ein umfangreiches Investitions- und Handelsverbot zu bekräftigen imstande ist, zeigt der Fall des Militärregimes im Myanmar (Burma). Seit 2004 untersagt die Europäische Union den in ihren Mitgliedsländern ansässigen Firmen und Finanzinstitutionen, in Burma tätig zu sein, um so das Militärregime zu schwächen und den Weg zu einer Demokratisierung des Landes zu ebnen.
Weiterführende Informationen
- Soziale Verantwortung von Unternehmen
Dokumentation der Europäischen Kommission - European Coalition for Corporate Justice
NGO-Koalition für verbindliche Unternehmensverantwortung
Update: 07.06.2010


