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Die Verantwortung der Pharma-Industrie

30.11.2007

Obwohl das Recht auf Gesundheit den Zugang zu notwendigen Medikamenten einschliesst, ignoriert die Pharma-Industrie bis heute den menschenrechtlichen Ansatz weitgehend. Der Patentschutz und die Entwicklung lukrativer Medikamente gegen Wohlstandskrankheiten ist ihr nach wie vor wichtiger als die wirksame Bekämpfung weit verbreiteter tödlicher Krankheiten in südlichen Ländern. Diese Prioritäten werden vom UNO-Sonderberichterstatter zum Recht auf Gesundheit mit dem Entwurf von Richtlinien für die Pharma-Industrie in Frage gestellt.

von Nils Rosemann

«Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmass an körperlicher und geistiger Gesundheit an», heisst es in Artikel 12 des Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Und um dieses Recht zu verwirklichen, sollen Staaten unter anderem «Massnahmen zur Schaffung der Voraussetzungen» ergreifen, «die für jedermann im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicherstellen». Das englische Original spricht von «medical service» und in der Auslegung des Sozialausschusses, der die Einhaltung des internationalen Paktes kontrolliert, bedeutet diese Pflicht auch den Zugang zu bezahlbarer Medizin.

Der Zugang zu Medikamenten ist für den Sonderberichterstatter für das Recht auf Gesundheit des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen wichtiger Bestandteil des Mandates. «Fast zwei Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu notwendigen Medikamenten. Den Zugang zu vorhandenen Medikamenten zu verbessern, würde 10 Millionen im Jahr das Leben retten. Der Zugang zu Medizin ist von einer tief greifenden globalen Ungleichheit gekennzeichnet, da 15 Prozent der Weltbevölkerung über 90 Prozent der Medikamente der Welt konsumieren», beschreibt der Sonderberichterstatter die Unterversorgung in den Ländern des Südens. Für ihn bleiben die Staaten verantwortlich, das Recht zu gewährleisten, jedoch haben «Pharmaunternehmen einen starken  Einfluss – sowohl positiv wie auch negativ – auf die staatliche Fähigkeit, das Recht auf ein Höchstmass an Gesundheit zu verwirklichen.»

Einseitige Forschungspolitik der Pharma-Konzerne 

So legen Pharmakonzerne, wie Bayer, Novartis, Pfizer oder Sanofi-Aventis eigenverantwortlich fest, in welchen Bereichen sie forschen und neue Medikamente entwickeln. «Viagra wird zum Kassenschlager und es gibt kein neues Tuberkulosemedikament in den letzten 30 Jahren», erklärte Bhuma Shrivastava von der Entwicklungshilfeorganisation Oxfam bei der Vorstellung seines Berichtes «Investing for Poor». Darin wurde das Geschäftsgebaren der zwölf grössten, globalen Pharmakonzernen untersucht. Im Ergebnis stellt Oxfam fest, dass die Industrie keine systematische und transparente Preispolitik betreibe, dass die Preisspirale vor allem das Krankenversicherungssystem nutze, dass die Pharma-Industrie die Forschung in Bezug auf Krankheiten, welche vor allem die Armen treffen, vernachlässige, und einen Schwerpunkt auf den Patentschutz, statt auf die Krankheitsbekämpfung lege.

Streit um Patente 

Und häufig sind es die Patente, die Regierungen daran hindern, bereits entwickelte Medikamente gegen AIDS, Krebs oder Bluthochdruck kostengünstig anzubieten. Als Thailand 2006 eine Zwangslizenz einführen wollte, beklagten Unternehmen wie Merck und Abbot Laboratories zunächst die Verletzung ihrer Patentrechte. Nachdem die Regierung Beistand von der Weltgesundheitsorganisation und der Welthandelsorganisation erhielt, akzeptierten die Unternehmen die Massnahme und machten trotz einer Halbierung des Preises weiterhin Gewinne. «Wir haben diese Medikamente ausgesucht, weil Patienten grosse Schwierigkeiten haben diese zu bekommen; sie sind zu teuer», erklärte die Regierung, als sie Medikamente auch der Firma Novartis freigeben wollte.

Novartis hat aus seiner Sicht ohnehin schlechte Erfahrungen mit dem Patentschutz. Im Sommer 2007 entschied ein Indisches Gericht gegen den Schweizer Konzern und seinen Anspruch, mit einer Patentklage die Produktion indischer Generika zu unterbinden. Das Urteil sei «eine grosse Erleichterung für Millionen von Patienten und Ärzten, die von den bezahlbaren Medikamenten aus Indien abhängig sind», erklärte die Organisation Médecins Sans Frontières. Bis zu 86 Prozent der von der Organisation verwendeten antiretroviralen AIDS-Medikamente sind indische Generika. Und Novartis kommentierte die Entscheidung, dass sie «langfristige negative Konzequenzen für Forschung und Entwicklung besserer Medikamente für Patienten in Indien und anderswo habe».

Novartis berief sich in seiner Klage gegen die generell fehlende Patentierung von Medikamenten in Indien nicht nur auf seinen internationalen Patentschutz, sondern auch auf den Schutz seines (geistigen) Eigentums nach der indischen Verfassung. Die Zuhilfenahme der Verfassungsrechte erstaunt zumindest in Anbetracht eines Verfahrens in den USA, wo 19 Frauen eine Sammelklage gegen Novartis wegen der Verletzung ihrer verfassungsmässigen Rechte eingereichten. 200 Millionen US-Dollar Schadensersatz fordern diese Frauen wegen Benachteiligungen und Diskriminierungen, vor allem während der Schwangerschaft.

Richtlinien für die Pharma-Industrie in Ausarbeitung

Mit einer solchen Selektivität in Bezug auf Verfassungsrechte will der UNO-Sonderberichterstatter zum Recht auf Gesundheit nun Schluss machen. «Es ist Zeit, zu identifizieren, was Pharmaunternehmen tun sollten, um das Menschenrecht auf Medizin zu verwirklichen zu helfen», erklärt er bei der Vorstellung eines Entwurfs zu entsprechenden Richtlinien.  Diese Richtlinien sollen Pharmaunternehmen helfen, ihre Verantwortung zu übernehmen. Die Ratschläge sind vielfältig und weitgehend. Vor allem benachteiligte Gruppen sollen berücksichtigt werden und das Management entsprechend «menschlich» gemacht werden. «Unternehmen sollen in ihrer Selbstdarstellung ausdrücklich die Wichtigkeit der allgemeinen Menschenrechte und des Rechts auf das zur Verfügung stehende Höchstmass an Gesundheit […] anerkennen […] und sollten [diese] in Strategien, Politik, Programme, Projekte und Unternehmensaktivitäten integrieren», heisst es unter anderem in dem Entwurf der Richtlinien.

Was wird Novartis tun? 

Dass die Richtlinien die erhoffte Wirkung auch für Firmen wie Novartis haben werden, bleibt zu hoffen. Novartis hat bereits mit der Mitgliedschaft im Global Compact die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das auch in ihr enthaltene Recht auf Gesundheit anerkannt.  Auch in der Business Leaders Initiative on Human Rights ist Novartis aktiv, jedoch nicht als Unternehmen, sondern mit der von ihr unterhaltenen philantrophischen Stiftung  Novartis Foundation for Sustainable Development. Die Business Leaders Initiative on Human Rights hat sich zur Aufgabe gemacht, dass seine Mitglieder die UNO Normen zur Unternehmensverantwortung anwenden. Deren Artikel 12 verpflichtet Unternehmen auch auf das Recht auf ein Höchstmass an Gesundheit und im Kommentar heisst es: «Transnationale Unternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen wenden Standards an, die die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Annehmbarkeit und Qualität des Rechts auf Gesundheit fördern.»

Novartis hinderte diese Aufforderung nicht daran, ein Gerichtsverfahren in Indien anzustrengen, das bei Erfolg die Versorgung der Ärmsten mit notwendigen Medikamenten tendenziell verunmöglicht hätte (vgl. oben). In einer aktuellen Hochglanzbroschüre seiner Stiftung formuliert Novartis: «Die Kontrollmechanismen der Menschenrechte kommen aus der Sphäre der internationalen Politik und Rechts und das Konzept muss nun in die Sprache der Wirtschaftswelt übersetzt werden». Aus der Sicht der Menschenrechte und ihres verbesserten Schutzes, wäre es besser, Unternehmen würden ihr Verhalten den Menschenrechten anpassen, statt beständig die Menschenrechte für sich «zu übersetzen».

  • Business and Human Rights – advancing the debate (online nicht mehr verfügbar)
    Novartis Foundation for Sustainable Development, Nov. 2007 (pdf, 6 p.)

Neuer UNO-Bericht in Arbeit 

Einen solchen Menschenrechtsansatz verlangt auch der Menschenrechtsrat. Dieser forderte den Generalsekretär der Vereinten Nationen auf, einen Bericht vorzulegen, der darauf eingeht, wie aus einer menschenrechtlichen Perspektive das Recht auf Medikamente im Fall von Pandemien wie AIDS, Tuberkulose oder Malaria sicher zu stellen ist. Das Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte arbeitet derzeit an diesem Bericht, der im Frühjahr 2008 dem Menschenrechtsrat vorgelegt werden soll.