UNO-Menschenrechtsnormen für transnationale Unternehmen 

Am 13. August 2003 hat die Sub-Commission on the Promotion and Protection of Human Rights (existiert seit 2006 nicht mehr) ein Set von Menschenrechtsnormen bezüglich der Verantwortlichkeit von transnationalen Unternehmen und anderen Betrieben verabschiedet. Dieses von der «Sessional working group on the working methods and activities of transnational corporations» erarbeitete Normenset hat längerfristig wohl die besten Chancen auf eine breite internationale Anerkennung.

UNO-Normen für Transnationale Unternehmen 

Bewertungen der Uno-Normen für TNC

Bericht des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte 

Da den UNO-Menschenrechtsnormen für Transnationale Unternehmen als Sammlung von bestehenden Standards kein eigener rechtlicher Gehalt zukommt, beauftragte die Menschenrechtskommission im Jahre 2004 das Hochkommissariat für Menschenrechte, bis 2005 den Umfang und den rechtlichen Status von Unternehmenspflichten hinsichtlich der Menschenrechte zu untersuchen und geeignete Vorschläge zu machen.

Das Hochkommissariat stellte in seiner Studie fest, dass «eine Verständnislücke hinsichtlich der Erwartungen der internationalen Gemeinschaft gegenüber der Wirtschaft in Bezug auf die Menschenrechte bleibt». Das Hochkommissariat war der Auffassung, dass die UNO-Menschenrechtsnormen für TNC diese Lücke zu schliessen versuchen, indem sie die staatliche Schutz- und Erfüllungspflicht konkretisierten und ihr in bestimmten Situationen eine ergänzende Achtungs- und Schutzpflicht der Menschenrechte durch Unternehmen zu Seite stellen. Diese geteilte Verantwortlichkeit (shared responsibility) ersetzt nicht die originäre staatliche Pflicht und orientiert sich an Einfluss und Stellung des Unternehmens auf eine konkrete Menschenrechtssituation.

Daraufhin hatten staatliche und nichtstaatliche Interessenvertretungen die Möglichkeit, zu diesem Bericht Stellung zu nehmen:

UNO-Sonderbeauftragter für Wirtschaft und Menschenrechte

Eine Folge dieser Studie war die Ernennung des UNO-Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, durch den UNO-Menschenrechtsrat.

Weiterführende Literatur

Update: 29.11.2011

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