TNC und Menschenrechte: Problemfelder 

Viele Staaten sind darauf angewiesen, dass Firmen bei ihnen investieren oder produzieren. Die Regierungen dieser Staaten haben oft kein Interesse, Massnahmen zu ergreifen, die zu einer Erhöhung der Produktionskosten führen. Im Gegenteil: Die starke Verhandlungsposition von transnationalen Konzernen kann dazu führen, dass Regierungen die bestehenden Standards von Rechten bzw. die Arbeitsbedingungen der Arbeiter und Arbeiterinnen senken, um für TNCs attraktivere Produktionsbedingungen anbieten zu können.

Oft sind beispielsweise folgende Menschenrechte tangiert:

  • Verbot von Kinderarbeit,
  • Recht auf Bildung,
  • Verbot von Zwangsarbeit und Recht auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen,
  • Recht auf Sozialversicherung und ein Mindestmass an sozialer Sicherheit,
  • Gewerkschaftsfreiheit,
  • Mindestmass an körperlicher und geistiger Gesundheit,
  • Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und ausreichende Ernährung.

Dies sind garantierte Menschenrechte gemäss der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

Neben den mangelhaften Sozialstandards entstehen mit den Aktivitäten der transnationalen Unternehmen weitere menschenrechtlich relevante Problemfelder:

  • Niederlassungen in Ländern mit allgemein schlechter Menschenrechtssituation: Was ist vertretbar? Müssen TNCs eine aktive Menschenrechtspolitik ausüben?
  • Wann sind die Löhne gerecht? Und in diesem Zusammenhang: wie kann verhindert werden, dass TNCs die bestehenden, extremen Lohngefälle ausnützen können?
  • Wie können TNCs rechtsverbindlich zur Einhaltung von Mindeststandards veranlasst werden?
  • Verwicklung von TNCs in Menschenrechtsverletzungen (z.B. Unterdrückung von gewerkschaftlicher Organisation; Einschüchterung von Gewerkschaftern und Gewerkschafterinnen, Zusammenarbeit mit Privatarmeen und Geheimdiensten etc.).

Update: 14.07.2009

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