Verantwortlichkeit von transnationalen Unternehmen
Die Definition des rechtlichen Status von transnationalen Unternehmen (TNC) im Rahmen ihrer grenzüberschreitenden geschäftlichen Tätigkeit ist schwierig. Transnationale Konzerne werden unter dem Recht eines Staates gegründet, leiten also ihre Rechtspersönlichkeit grundsätzlich von einem nationalen Rechtssystem ab. Jede Einheit einer Firma kann aber wiederum eine «eigene Nationalität» haben. Dessen ungeachtet wird ein transnationaler Konzern als eine Einheit gesehen. Die untergeordneten Tochterfirmen oder Gesellschaften sind trotz eigener Nationalität von der Muttergesellschaft kontrolliert und haben manchmal nicht einmal autonome Entscheidungsbefugnisse. Hieraus entstehen diverse Probleme der Kontrolle und der Verantwortlichkeit von TNCs und der von ihnen kontrollierten Tochterfirmen, welche in Entwicklungs- und Transitionsländern tätig sind. Zwar unterliegen die TNCs auch den Rechtsordnungen der Staaten, in denen sie ihre Geschäftstätigkeit entfalten; sehr oft sind aber diese Rechtsordnungen bzw. Rechtskulturen nicht vergleichbar mit den westeuropäischen, oder den Rechtsnormen mangelt es an Durchsetzungsmechanismen oder es fehlt am Willen und oft auch an den Möglichkeiten, fehlbare Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
Verantwortlichkeit von TNCs im internationalen Recht
Wenn eine Tochtergesellschaft internationales Wirtschaftsrecht verletzt, wird die Muttergesellschaft eventuell unter nationalem Recht zur Verantwortung gezogen, weil sie die Kontrolle über die Firma hat. Allerdings werden die Muttergesellschaften faktisch selten für die von ihren Tochtergesellschaften verursachten Schäden verantwortlich gemacht. Noch problematischer ist aber: Es gibt – abgesehen von einigen Ausnahmen im Umweltschutzbereich - kein Recht, das es ermöglicht, einen transnationalen Konzern für seine menschenrechtswidrige Geschäftstätigkeit als Ganzes zur Verantwortung zu ziehen. Die existierenden internationalen Instrumente zur sozialen Regulierung von TNCs sind rechtlich nicht verbindliche Instrumente, die nur schwache oder gar keine Implementations- und Kontrollmechanismen besitzen (so genannte „soft law" Instrumente).
Zwar wurde das internationale System des Menschenrechtsschutzes auf die Verantwortlichkeit der Staaten hin konzipiert. Darf es aber sein, dass dieses System ausschliesslich Staaten bindet und die TNCs in diesem Rechtssystem keinen Subjektstatus haben? Oder müssten TNCs nicht von der nationalen Rechtsordnung unabhängige und klare Pflichten haben, da sie ja auch transnational tätig sind? Müssten TNCs nicht auch als Subjekte der internationalen Menschenrechtsordnung gelten?
Unkontrollierbare Grauzonen
Es scheint, dass heutzutage kein Staat fähig ist, das Handeln der Transnationalen Konzerne eigenständig und vor allem effizient zu kontrollieren. Die so genannten «transnationalen Gruppen» haben sich einen Raum ausserhalb der effektiven Zuständigkeit eines bestimmten Staates geschaffen. So sind rechtliche Grauzonen entstanden, in denen nationale Gesetzgebungen nicht anwendbar sind und internationales Recht das rechtliche Vakuum bezüglich der Verantwortlichkeit von TNCs noch nicht ausgefüllt hat.
Welche Lösung für die Zukunft?
Internationale Organisationen wie die UNO, die ILO und die OECD, einzelne Staaten, NGOs und die transnationalen Unternehmen selbst haben sich in den vergangenen Jahren für eine Lösung des Problems eingesetzt.
Grundsätzlich geht es darum, die entsprechenden Unternehmen direkt zu verpflichten, die Menschenrechte einzuhalten. Ein solches direkt-verpflichtendes Normensystem hätte den Vorteil, dass es Grundlage zu neuem Völkergewohnheitsrecht werden kann und so zu einem neuen rechtlichen Status von transnationalen Unternehmen führt.
Eine systematische Übersicht über die aktuellen normsetzenden Initiativen findet sich unter folgender Rubrik:
Update: 14.07.2009


