Sozialklauseln im WTO-Recht?
Die Vernetzung der Weltwirtschaft wird durch den Abbau nationaler Handelsbarrieren in internationalen Verhandlungen stetig vorangetrieben. Um auch die sozialen Folgen der Globalisierung in den Griff zu bekommen, bemühen sich z.B. Gewerkschaftsorganisationen, in die Abkommen der WTO eine Sozialklausel einzubauen. Eine solche Sozialklausel würde sozial- und arbeitsrechtliche Mindeststandards festlegen und die Möglichkeit eröffnen, ein Vertragsland zu bestrafen, wenn es sich nicht an diese Mindestanforderungen hält.
- Solange die Sozialklausel nur bilateralen Charakter hat, also nur zwischen zwei Staaten gilt, hängt der Erfolg einer Sozialklausel weitgehend von politischen und wirtschaftlichen Erwägungen ab. Werden die vertraglich festgehaltenen Sanktionen den gegen die Sozial- und Menschenrechtsstandards zuwider handelnden Staat merklich treffen, können Sozialklauseln ein Druckmittel zur Verbesserung der Arbeitssituation in den sanktionierten Staaten sein. Dabei bleibt aber offen, ob das Anliegen des sanktionierenden Staates humanitärer oder wirtschaftlicher Natur ist. Offen ist auch, inwiefern wirtschaftliche Sanktionen – ob sie nun zwischen zwei Staaten zur Anwendung kommen oder im WTO-Regelwerk selbst enthalten wären – schwere Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- und Zwangsarbeit beseitigen können: Dies hängt nicht zuletzt vom Entwicklungsstand des jeweiligen Entwicklungslandes ab. Denn die Verbesserung von Menschenrechtsstandards und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen ist mit Kosten verbunden.
- Die Einführung einer Sozialklausel ins WTO-Recht würde zwar in dem Sinne Rechtsgleichheit schaffen, als dass nicht jedes Industrieland sein eigenes System aufrechterhalten könnte. Die konkrete Berechnung einer ökonomischen Zwangsmassnahme im Rahmen des WTO-Sanktionssystem wäre aber ausserordentlich schwierig. Wie sollten z.B. die ökonomischen Kosten der Verletzung von Arbeitnehmerinnen- oder Kinderrechten geschätzt werden? Abgesehen vom Widerstand der Entwicklungsländer gegen die Einführung von Sozialklauseln ins WTO-Recht sind solche Klauseln also nicht unbedingt eine geeignete Massnahme.
Update: 11.10.2011


